Steuer & Beratung

 

Steuererklärungen

Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler.

Anfertigung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden

Einkommensteuererklärung

Ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – die jährliche Einkommensteuererklärung ist ein fester Bestandteil Ihres unternehmerischen Alltags.  Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Einkünfte korrekt zu ermitteln und Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Umsatzsteuererklärung 

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die angefallenen Umsatzsteuern selbst zu berechnen und über die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Jahr mehrfach an das Finanzamt zu melden. Diese Vorleistung wird nach Jahresende in der Umsatzsteuererklärung angerechnet. Wir stehen  Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite, um die korrekte Berechnung  und Meldung Ihrer Umsatzsteuer sicherzustellen 

Gewerbesteuererklärung

In der Gewerbesteuererklärung wird Ihr Gewerbeertrag ermittelt, der die Basis für die Gewerbesteuer bildet. Wir stehen Ihnen  zur Seite, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte wie Hinzurechnungen und Kürzungen korrekt berücksichtigt werden.


Körperschaftsteuererklärung


Als juristische Person, wie beispielsweise eine Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder ein Verein, unterliegen Sie der Körperschaftsteuer. Diese bemisst sich nach dem Einkommen, welches auf Basis der Steuerbilanz und durch verschiedene, gesetzlich vorgegebene Korrekturen ermittelt wird.  Wir erstellen wir für Sie Ihre Bilanzen und die dazugehörige Körperschaft-steuererklärung.



Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

 

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung ist die Abgabe der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung erforderlich. Wir erstellen Ihre Erklärung und optimieren Ihre Steuerbelastung.




 

Grundsteuererklärung

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie verpflichtet sind, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf 

  • die Höhe des Grundsteuerwerts, 
  • die Vermögensart oder
  • die Grundstücksart 

auswirken, anzuzeigen. Diese Anzeige ist von Ihnen als Steuerpflichtiger innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres, in dem sich die Verhältnisse geändert haben, unaufgefordert anzuzeigen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, nehmen Sie zu gegebener Zeit bitte Kontakt mit uns auf.


Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei keine private Steuererklärung für Arbeitnehmer durchführt. In diesem Bereich empfehlen wir den Einsatz von digitalen Lösungen wie zum Beispiel Klartax  (kostenlos bei KUG in 2022) oder die Inanspruchnahme der Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Beide Optionen bieten eine kompetente und kosteneffiziente Möglichkeit zur Erstellung Ihrer Lohnsteuererklärung.

Unser Fokus liegt auf der steuerlichen Beratung und Betreuung von Freiberuflern, Vermietern, Unternehmern und Unternehmen, um diese in ihren spezifischen steuerlichen Belangen optimal zu unterstützen.