Informationen für registrierte Mandanten
Zum Download der nachfolgenden Mandanteninformationen auf die Titel der Broschüren klicken. Bitte halten Sie Ihre Zugangsdaten zur geschlossenen Benutzergruppe bereit.
2026
Richtiger Umgang mit Trinkgeldern
Ob beim Geschäftsessen oder am privaten Stammtisch – das Thema Trinkgeld ist ein Dauerbrenner. Ist es steuerfrei oder steuerpflichtig? Und wie müssen Trinkgelder dokumentiert werden, um steuerlich absetzbar zu sein?
Die beiliegende Broschüre behandelt zahlreiche Fälle der Trinkgeldhingabe und -annahme aus verschiedenen Perspektiven. Anhand anschaulicher Beispiele und Berechnungen wird aufgezeigt, was steuerfrei ist und was versteuert werden muss.
Informieren Sie sich, welche Steuerarten betroffen sind, an welcher Stelle selbst steuerfreies Trinkgeld Einfluss auf die Einkommensteuer haben kann und wie es bei Bar- und Kartenzahlung oder Gewährung von Sachleistungen deklariert werden muss. Erfahren Sie auch, welche Änderungen sich seit 2025 bei der Dokumentation von Trinkgeldern in elektronischen Aufzeichnungssystemen ergeben haben.
In Unternehmen annähernd jeder Größe und Branche werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt. Auch nach der Minijob-Reform 2013 hat sich in diesem Bereich vieles getan. Nach wie vor gibt es eine Vielzahl besonderer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen, die beachtet werden müssen.
So bleibt die korrekte Abrechnung dieser Beschäftigungsverhältnisse schwierig. Auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der zum 01.01.2026 steigt, hat weitreichende Folgen für Minijobs.
Die aktualisierte Ausgabe der Broschüre informiert Sie über den neuesten Stand der wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Gut informiert, lassen sich spätere Abrechnungsfehler auf diese Weise vermeiden.
Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen
Kryptowährungen sind seit 2017 ein Dauerbrenner, die jeden Anleger und die Steuerkanzlei vor Herausforderungen stellen kann, mit denen man nicht rechnet. Auf den ersten Blick kann man mit Reportingtools zu Kryptowährungen alles für die Steuererklärung "fehlerfrei" erstellen. Jedoch gibt es hier weiterhin zahlreiche Fragestellungen und auch Streitpunkte rund um das Thema „Kryptowährungen“. Zuletzt hat das BMF mit Schreiben vom 06.03.2025 das aus dem Jahr 2022 stammende BMF-Schreiben zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu zentralen und dezentralen Handelsplattformen, Transaktionsübersichten und Steuerreports.
Die Mandanten-Info-Broschüre greift dabei u. a. folgende Punkte auf und beantwortet diese anschaulich: fundierte steuerliche Würdigung von Transaktionen, Wechselspiel der Einkunftsarten, Abgrenzung zu Gewerblichkeit etc.
Die Broschüre schafft ein Problembewusstsein rund um das Thema Kryptowährungen, was Fehler bei Anlageentscheidungen im Vorfeld ausschließen kann. Sie finden dort Hinweise aus der Praxis für die Praxis auch zum Umgang mit Reportingtools und wie man Fehler bei der Selbst-anzeige vermeiden kann.
Die Broschüre vermittelt Ihnen somit erstes Hintergrundwissen zur Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen.
Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!
Unternehmen, die neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen detaillierte Nachweispflichten beachten. Dokumentiert werden müssen z. B. die Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren oder die Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden oder Schichtänderungen.
Die Nachweispflichten gelten auch bei der Einstellung von Aushilfen, die nur vorübergehend beschäftigt werden. In bestehenden Arbeitsverhältnissen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber zur Dokumentation auffordern. Dieser muss der Aufforderung innerhalb von sieben Tagen nachkommen. Ein fehlender Nachweis hat zwar keine unmittelbare Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags zur Folge, kann aber Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers begründen.
Verspätete oder fehlerhafte Nachweise können zu Beweiserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers in Kündigungsschutzprozessen führen. Verstöße gegen die Nachweispflicht können zudem Bußgelder nach sich ziehen.
Mit der Broschüre erhalten Sie eine kompakte Übersicht zu diesem Thema sowie eine rechtssichere Checkliste zur praktischen Umsetzung.
In Deutschland gibt es rund 600.000 Vereine, die oft nicht als Arbeitgeber wahrgenommen werden – ein Umstand, der erhebliche Haftungsrisken birgt. Die Gewährung von Übungsleiterpauschbetrag bzw. Ehrenamtsfreibetrag ist dabei nur ein Teilaspekt.
Insbesondere die anspruchsvolle Vergütung von Amateursportlern (einschließlich Zusatzleistungen wie Reisekosten) führt immer wieder zu Beanstandungen bei Betriebsprüfungen. Seit der Einführung des Mindestlohns hat dieses Thema weiter an Relevanz gewonnen.
Darüber hinaus stellt die Minijob-Zentrale mit einem speziellen „Prüfschema für Vereine" ein Instrument zur Verfügung, mit dem geprüft werden kann, ob eine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung.
Die Broschüre informiert Sie über die bestehenden Meldepflichten und über mögliche Ausnahmen.
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die DS-GVO verfolgt das Ziel einer EU-weiten Harmonisierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Durch stärkere und präzisere Rechte für betroffene Personen und verschärfte Pflichten für Datenverarbeiter soll wirksamer, europaweiter Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden.
Seit dem 25.05.2018 ist die DS-GVO verbindlich anzuwenden. Zunehmend wird deutlich: Bei Verstößen drohen spürbare Sanktionen. Entscheidungen der Aufsichtsbehörden sind häufig mit erheblichen Bußgeldern verbunden. Zudem sorgen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu strittigen Auslegungsfragen für eine konsequentere Durchsetzung der Vorgaben.
Ein besonderer Praxisfall ist der Datentransfer in die USA: Derzeit gilt das „EU-US-Transatlantic Data Privacy Framework“ als Angemessenheitsbeschluss und damit als ausreichende Grundlage für die Unternehmen und Einrichtungen, die auf der offiziellen Liste der US-Regierung geführt werden.
Hier gilt es die aktuelle Entwicklung zu beobachten, denn auch dieser Beschluss steht bereits auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Diese Broschüre greift die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf und gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick zu diesem wichtigen Thema.
Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
Bei der Abrechnung von Geschäftsreisen im In- und Ausland gilt es zahlreiche Vorschriften zu beachten.
Die Broschüre fasst die Regelungen für 2026 übersichtlich mit Beispielen und Praxishinweisen zusammen. Neben den Grundlagen werden wichtige Einzelfragen der betrieblichen Praxis anschaulich erläutert. Insbesondere wird auf die Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 eingegangen.
Sie erfahren alles zur ersten Tätigkeitsstätte, zu Fahrtkosten und Kilometerpauschalen, Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen und Auslandstagegeldern. Darüber hinaus werden die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten und Übernachtungskosten behandelt.
Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2026
Zum Jahreswechsel sind regelmäßig zahlreiche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zu beachten.
Die Broschüre liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die ab dem 01.01.2026 für das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachtenden Werte. Sie finden hier die für das Jahr 2026 maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte, Beitragssätze sowie weitere sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen und Grenzbeträge.
Zahlreiche Tabellen und Hinweise erleichtern Ihnen dabei den Überblick. Außerdem werden aktuelle BMF-Schreiben und Gerichtsurteile mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag dargestellt.
Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen:
Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro geplant.
Die mehrfachen Erhöhungen des Mindestlohns haben zur Folge, dass sich immer mehr Unternehmen mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) auseinandersetzen müssen. In der täglichen Anwendung ergeben sich viele Zweifelsfragen, die mittlerweile – zumindest teilweise – gerichtlich geklärt sind.
Die Broschüre informiert Sie über den aktuellen Rechtsstand des gesetzlichen Mindestlohns und berücksichtigt die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohngesetz.
Zusätzlich enthält die Broschüre die in der Praxis relevanten Themenbereiche wie die Anrechenbarkeit von verschiedenen Entgeltbestandteilen, Einstufung von Praktikanten, Handhabung von Arbeitszeitkonten, die von der Verwaltung eingeführten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten und die Haftung des Auftraggebers.
Geschäftsessen abrechnen - Merkblatt
Der ordnungsgemäße Bewirtungsbeleg
Deutschland-Ticket, Elektromobilität, Fahrtkostenzuschüsse und Firmenräder
Mobilität wird in Deutschland immer teurer. Viele Unternehmen reagieren darauf, indem sie ihren Mitarbeitenden verschiedene Mobilitätsbenefits anbieten. Diese entlasten Arbeitnehmer finanziell und steigern gleichzeitig die Attraktivität der Arbeitgeber – ein entscheidender Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.
Ab dem 01.01.2026 treten wichtige gesetzliche Änderungen bei Arbeitgeberleistungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. So steigt u. a. der Preis für das Deutschland-Ticket. Positiv wirkt sich dagegen die dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale aus: Die sog. Pendler-pauschale wird ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent angehoben. Dadurch können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden künftig einen höheren steuerfreien Fahrtkostenzuschuss für den täglichen Weg zur Arbeit gewähren.
Besonders attraktiv - auch aus steuerlicher Sicht - ist die Überlassung von betrieblichen Firmenfahrrädern inklusive E-Bikes. Durch Gehaltsumwandlung profitieren Mitarbeitende von geringeren Steuern und Sozialabgaben, während beim Leasing solcher Fahrräder für Arbeitgeber keine direkten Zusatzkosten entstehen.
Die Broschüre informiert Sie über die im Jahr 2026 zu beachtenden Regelungen zu Arbeitgeberleistungen rund um das Thema Mobilität.
Digitaler Euro: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Die Einführung des digitalen Euro rückt näher – und damit tiefgreifende Veränderungen für Zahlungsprozesse, Kassenführung und Buchhaltung. Vielen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben, ist der aktuell bereits bestehende Handlungsbedarf jedoch noch kaum bewusst.
Die gute Nachricht: In dieser Mandanten-Info-Broschüre erhalten Sie einen klaren Überblick über die Bedeutung des digitalen Euro für Ihr Unternehmen – mit konkreten Chancen, aber auch realistischen Risiken.
Die Broschüre schildert praxisnah, welche Schritte Unternehmen schon jetzt ergreifen sollten, um sich rechtzeitig und zielgerichtet auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten.
Steuerliche Änderungen 2025/2026
Das Ziel, die Steuerschuld so klein wie möglich zu halten, ist nur mit einer sorgfältigen Planung zu erreichen, damit Freibeträge, Freigrenzen oder andere Steuerermäßigungen nicht verloren gehen. Zu berücksichtigen sind dabei die neueste BFH-Rechtsprechung, neue Verwaltungsanweisungen und gesetzliche Neuregelungen. Jede Investition muss sinnvoll und zweckmäßig sein, weil andernfalls Geld verloren geht.
Informieren Sie sich mit der Broschüre über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026.
2025
Influencer - Jetzt folgt dir auch das Finanzamt
Prüfungsschwerpunkt Influencer: Die Social-Media-Branche steht zunehmend im Fokus der Finanzämter. Influencer und andere Social-Media-Akteurinnen und -Akteure sind daher gut beraten, sich frühzeitig auch um ihre steuerlichen Aspekte zu kümmern.
Wer zu spät reagiert, riskiert empfindliche Nachzahlungen, die bis zur Insolvenz führen können. Bei fehlenden oder falschen Angaben können auch Steuerstrafverfahren die Folge sein. Die Finanzämter nehmen Influencer mittlerweile immer genauer unter die Lupe. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Prüfer gezielt auch auf diese Berufsgruppe eingestellt und auch Ermittlungen gegen Influencer aufgenommen.
Viele Influencerinnen und Influencer wissen jedoch nicht, wie sie ihre Einnahmen richtig versteuern, wie wichtig eine saubere Buchführung ist oder welche Pflichten sie haben. Auch ein Wohnsitz im Ausland befreit nicht automatisch von der Steuerpflicht in Deutschland. Diese kann weiterhin bestehen, wenn z. B. deutsche Einkünfte erzielt werden oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachweisbar ist. Informieren Sie sich mit der Broschüre über die steuerlichen Fragestellungen rund um das Thema Social-Media-Aktivitäten.
Firmenwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Firmenwagen zählt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin zu den beliebtesten Gehaltsextras - gerade in Zeiten von hohen Kraftstoffpreisen. Für viele Unternehmen ist die Überlassung eines Dienstwagens eine effiziente Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, von der die Mitarbeitenden spürbar profitieren.
Um die betriebliche Elektromobilität weiter zu fördern, hat die neue Bundesregierung mehrere steuerliche Begünstigungen geschaffen:
- Degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrodienstfahrzeuge
- Einführung einer „Super-Abschreibung“ als gezielter Investitionsanreiz
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro für die steuerliche Begünstigung reiner Elektrofirmenfahrzeuge.
Diese Änderungen machen Elektroautos als Firmenwagen attraktiver denn je – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick zu den neuen gesetzlichen Änderungen und den aktuellen Entwicklungen zur Überlassung von Dienstfahrzeugen an Mitarbeitende und geht auf die typischen Fragestellungen ein.
Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2026
Zum Jahreswechsel sind regelmäßig zahlreiche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zu beachten.
Die Broschüre liefert Ihnen einen schnellen Überblick über die ab dem 01.01.2026 für das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachtenden Werte. Sie finden hier die für das Jahr 2026 maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte, Beitragssätze sowie weitere sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen und Grenzbeträge.
Zahlreiche Tabellen und Hinweise erleichtern Ihnen dabei den Überblick. Außerdem werden aktuelle BMF-Schreiben und Gerichtsurteile mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag dargestellt.
Geschäftsessen von der Steuer absetzen
Bei einem Restaurantbesuch lassen sich geschäftliche Beziehungen hervorragend pflegen. Man bespricht Projekte, bereitet Entscheidungen vor und schließt mitunter sogar Verträge. Damit die dabei entstehenden Kosten jedoch steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden und ein Vorsteuerabzug möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die steuerliche Anerkennung eines Geschäftsessens gelten sowohl ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Vorgaben. Die Aufwendungen müssen betrieblich veranlasst und angemessen sein. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung in private und betriebliche Anteile erforderlich. Außerdem muss die Bewirtungsrechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
In der Broschüre wird die ab 01.01.2026 geltende Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben verzehrte Speisen berücksichtigt. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Bewirtungskosten steuerlich absetzbar sind.
Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen:
Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro geplant. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro.
Die mehrfachen Erhöhungen des Mindestlohns haben zur Folge, dass sich immer mehr Unternehmen mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) auseinandersetzen müssen. In der täglichen Anwendung ergeben sich viele Zweifelsfragen, die mittlerweile – zumindest teilweise – gerichtlich geklärt sind.
Die Broschüre informiert Sie über den aktuellen Rechtsstand des gesetzlichen Mindestlohns und berücksichtigt die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohngesetz.
Zusätzlich enthält die Broschüre die in der Praxis relevanten Themenbereiche wie die Anrechenbarkeit von verschiedenen Entgeltbestandteilen, Einstufung von Praktikanten, Handhabung von Arbeitszeitkonten, die von der Verwaltung eingeführten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten und die Haftung des Auftraggebers.
Umsatzsteuer bei Speisen und Getränken
Durch das Steueränderungsgesetz 2025 soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 01.01.2026 gesenkt werden: Dann gilt für Speisen – unabhängig vom Ort des Verzehrs – dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Diese Broschüre zeigt, was das konkret bedeutet, welche Vorbereitungen Sie rechtzeitig treffen sollten und wie sich die Änderungen auf Kalkulation und Kassensysteme auswirken. Sie erläutert, wann der ermäßigte oder der reguläre Steuersatz anzuwenden ist, welche Dienstleistungen steuerlich unschädlich bleiben und wann das Risiko besteht, den günstigen Steuersatz zu verlieren.
Darüber hinaus gibt die Broschüre wertvolle Praxistipps zur richtigen Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung sowie zur Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen. Ergänzend werden die Themen Ist-Besteuerung und Kleinunternehmerregelung anschaulich dargestellt.
Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat in Deutschland umfassende Datenzugriffsrechte, abhängig von der Art des Aufzeichnungssystems, dem jeweiligen Verwaltungsverfahren und dem betroffenen Prüfungszeitraum.
Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen gem. § 147 Abs. 1 AO mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystem erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.
Für Kassen-Nachschauen bestehen für den Amtsträger aufgrund des § 146b AO verminderte Datenzugriffsrechte. Für die Umsatzsteuer-Nachschau gelten wiederum die Regelungen des § 27b UStG. Es ist daher wichtig, dass die elektronischen Daten sicher und vollständig gespeichert sind. Alle steuerrelevanten Informationen sollten korrekt und nachvollziehbar sein. Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt vor möglichen Problemen im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau.
Die Broschüre zeigt Ihnen, welche Datenzugriffsrechte die Finanzverwaltung hat und welche elektronischen Daten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen, um der nächsten Betriebsprüfung, Kassen- oder auch Umsatzsteuer-Nachschau gelassen entgegensehen zu können.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wird zwar steuerlich als Arbeitnehmer behandelt, arbeitsrechtlich jedoch nicht. Darüber hinaus ergeben sich aus seiner unabhängigen Stellung Sonderprobleme im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
Die Broschüre informiert Sie über die Rechtsstellung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht.
Sie zeigt, welchen Einfluss die Ausgestaltung der Satzung hinsichtlich der Einflussnahme auf die Geschicke der Gesellschaft auf die Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers hat. Unter Abwägung der verschiedenen Alternativen wird der jeweilige Status des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ermittelt und dessen Auswirkungen erläutert.
Beschäftigung von Auszubildenden
Auszubildende sind heute in Unternehmen jeder Größe und Branche unverzichtbar. Gleichzeitig stellt die Begründung und rechtssichere Umsetzung von Ausbildungsverhältnissen viele Betriebe vor praktische und rechtliche Herausforderungen.
In der Praxis kommt es häufig zu Verstößen, insbesondere dann, wenn verpflichtende Mindestinhalte im Ausbildungsvertrag fehlen. Auch die Festlegung einer angemessenen Ausbildungsvergütung ist seit der Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung komplexer geworden. Hinzu kommen Besonderheiten im Lohnsteuerrecht und in der Sozialversicherung, die bei Auszubildenden eine wichtige Rolle spielen.
Zudem entstehen regelmäßig Haftungsfragen, etwa dann, wenn Auszubildenden Aufgaben übertragen werden, die über den zulässigen Rahmen hinausgehen. Die Broschüre behandelt darüber hinaus praxisnahe Sonderthemen, beispielsweise die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten zur Berufsschule oder die Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld.
Informieren Sie sich, wie die Ausbildungsverhältnisse rechtssicher gestaltet werden können. So legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche betriebliche Ausbildung und tragen dazu bei, Fachkräfte von morgen frühzeitig zu sichern.
SEPA-Zahlungen sicher abwickeln - Verification of Payee (VoP)
Ab dem 09.10.2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr innerhalb Europas grundlegend verändert: Die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen – auch Verification of Payee (VoP) genannt – wird verpflichtend.
Dann sind alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum gesetzlich verpflichtet, vor Freigabe einer Zahlung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem bei der IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Betrug im Zahlungsverkehr zu reduzieren und die Zahlungssicherheit zu erhöhen.
Die VoP-Pflicht betrifft alle, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig von der verwendeten Software oder dem Übermittlungsweg. In der Praxis erfolgt die Empfängerüberprüfung automatisiert unmittelbar nach Einreichen der Zahlung. Innerhalb weniger Sekunden erhält der Zahlende eine Rückmeldung und entscheidet, ob die Zahlung freigegeben oder storniert wird.
Die Broschüre informiert Sie frühzeitig darüber, was im Vorfeld von VoP bei der Pflege der Kunden- und Lieferantenstammdaten zu beachten ist. Eine Abweichung zwischen Empfängername und IBAN kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der One-Stop-Shop
Der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der Europäischen Union boomt – und mit ihm die Komplexität des Umsatzsteuerrechts. Seit dem 01.07.2021 sehen sich Unternehmen, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe oder Importe aus Drittländern durchführen, mit neuen umsatzsteuerlichen Herausforderungen konfrontiert.
Zur Entlastung wurden das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) und das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) eingeführt. Mithilfe dieser Sonderregelungen kann die Umsatzsteuer zentral im Ansässigkeitsstaat gemeldet werden – unabhängig davon, in wie viele EU-Länder geliefert wird.
Dadurch wird die Notwenigkeit mehrfacher umsatzsteuerlicher Registrierungen reduziert und die Meldepflichten werden erheblich vereinfacht.
Diese Broschüre erläutert anschaulich die besonderen Verfahren OSS und IOSS, die Voraussetzungen für die Nutzung sowie die damit verbundenen materiell-rechtlichen Anforderungen.
Zahlreiche praxisnahe Fallbeispiele veranschaulichen die Regelungen und helfen Ihnen, Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten im E-Commerce rechtssicher zu erfüllen.
Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerbesteuerung ist zum 01.01.2025 grundlegend reformiert worden. Bis zum 31.12.2024 war die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestellt und konnte nur von im Inland ansässigen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Seit dem 01.01.2025 gibt es innerhalb der europäischen Union erstmals auch eine grenzüberschreitende Besteuerung.
Des Weiteren wurden die Umsatzgrenzen angehoben. Eine Kleinunternehmerbesteuerung kann seit 2025 dann erfolgen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betrug und im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € nicht überschreitet. Sobald im laufenden Jahr die 100.000€-Grenze überschritten wird, kann es erstmalig unterjährig zu einem Wechsel von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung kommen.
Die Broschüre informiert Sie über die Neuerungen zur Kleinunternehmerbesteuerung sowie die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft und die Bedingungen, zu denen optiert werden kann.
Besonderheiten beim innergemeinschaftlichen (Online-)Handel
Trotz Wirtschaftskrise und Inflation wächst der europaweite Handel nahezu unverändert. Der Zugang zum europaweiten Handel ist dank elektronischer Schnittstellen nicht länger nur den großen globalen Playern vorbehalten, sondern auch für Neugründer oder für kleine und mittelständische Unternehmen ideal. Doch die Reichweite des Handels zieht immer komplexer werdende Strukturen der Umsatzbesteuerung nach sich.
Die Broschüre erläutert knapp und praxisorientiert die Grundzüge des Umsatzsteuergesetzes, die beim nationalen und europäischen Handel zu beachten sind.
Begriffe wie innergemeinschaftlicher Fernverkauf, innergemeinschaftlicher Erwerb oder die steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung werden erklärt. Auch auf die Besonderheiten beim Handel über „elektronische Schnittstellen“ wird eingegangen.
Steuerliche Forschungszulage
Die steuerliche Forschungszulage wurde 2020 in Deutschland eingeführt, um Forschung und Innovation in Unternehmen zu fördern. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen – von Start-ups über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Großkonzernen. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurden die Fördermöglichkeiten erheblich erweitert.
Trotz dieser attraktiven Fördermöglichkeiten stehen Unternehmen bei der Antragstellung häufig vor Herausforderungen. Dazu gehören komplizierte zweistufige Verfahren (Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem Finanzamt), unklare Dokumentationsanforderungen und Unsicherheiten bezüglich förderfähiger Tätigkeiten.
Viele Unternehmen verzichten aufgrund von Unsicherheiten auf die Inanspruchnahme der Forschungszulage. Die fehlende Beratung durch die BSFZ erschwert die Antragstellung zusätzlich.
Die Broschüre informiert Sie über die wesentlichen Merkmale der Forschungszulage und zeigt die konkreten Anforderungen an Unternehmen und Projekte auf.
Forderungen und Mahnungen effektiv abwickeln
Nach wie vor vernachlässigen viele mittelständische Firmen ihr Forderungsmanagement. Dabei kann die Digitalisierung und damit Automatisierung die Bearbeitung von Forderungen und Mahnungen optimieren.
Um der Gefahr ausbleibender Zahlungen trotz erbrachter Leistung zu begegnen, sollte sich jedes Unternehmen proaktiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Dies bedeutet, sich mit dem Forderungsmanagement laufend und auch bereits vor dem Erstkontakt zum Kunden zu befassen. Denn schon bei der Auftragsannahme werden die Weichen gestellt. Dies gilt sowohl bei Bestands- als auch bei Neukunden. Ein Unternehmen sollte schon von Anfang an mit seinen Kundinnen und Kunden über Geld sprechen, auch wenn es "unangenehm“ ist.
Diese Broschüre unterstützt Sie beim Aufbau eines erfolgreichen Forderungsmanagements in Ihrem Unternehmen.
Abschreibungen
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland“, welchem der Bundesrat am 11.07.2025 zugestimmt hat, setzt die Bundesregierung gezielte Impulse: Der sogenannte „Investitions-Booster“ soll durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Elektrofahrzeuge die Investitionsbereitschaft erhöhen und die Liquidität von Unternehmen nachhaltig stärken.
Die Broschüre informiert Sie über die geplanten steuerlichen Vorteile und unterstützt Sie dabei, Investitionsentscheidungen rechtzeitig und steuerlich optimal zu gestalten.
Elektronische Rechnungen - einfach und sicher
Zum 01.01.2025 wurde die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend.
Doch wo liegen die Unterschiede zu ZUGFeRD-Rechnung und XRechnung? Wie sieht eine "Elektronische Rechnung" gemäß EU-Norm aus? Was ist bei einer E-Rechnung im Rechnungsausgang und im Rechnungseingang zu beachten? Was beinhaltet die Weiterentwicklung der elektronischen Rechnung mit Einführung der verpflichtenden E-Rechnung (B2B)?
Die Broschüre unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitsabläufe im Unternehmen durch digitale Rechnungen zu optimieren. Auf die effiziente und gesetzeskonforme Bearbeitung elektronischer Rechnungen wird detailliert eingegangen. Hierbei werden die hohen Anforderungen des Gesetzgebers berücksichtigt, sodass ein einfacher und sicherer Umgang mit diesen Rechnungen gewährleistet ist.
Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die neue Produktsicherheitsverordnung gilt seit dem 13.12.2024 einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele - insbesondere kleinere - Unternehmen nicht ausreichend informiert sind.
Die Broschüre enthält einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Anhand einer konkreten Checkliste erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre Pflichten als Unternehmen.
Neben dem Geltungsbereich wird ausführlich dargestellt, wie Konformitätserklärungen korrekt erstellt werden. Außerdem werden Sie über die Konsequenzen informiert, die Ihnen drohen, wenn die Vorschriften nicht genau eingehalten werden.
Betriebliche Gesundheitsleistungen für Beschäftigte
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten werden 2025 auf hohem Niveau liegen und in vielen Unternehmen zu erheblichen Produktionsausfällen führen. Nach aktuellen Studien entstehen der deutschen Wirtschaft dadurch jährliche Kosten in Höhe von 24 Mrd. Euro. Gesundheitsförderung ist daher nicht nur ein Thema für Großunternehmen, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Damit Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betriebliche Gesundheitsmaßnahmen anbieten können, hat der Gesetzgeber eine spezielle Steuerbefreiung geschaffen. Diese ermöglicht es, gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuerfrei anzubieten, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Darüber hinaus steigern solche Maßnahmen die Motivation und die Bindung an das Unternehmen.
Die Broschüre zeigt Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen Kosten senken und krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren können.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren
In Deutschland verbrauchen Gebäude gemäß Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz etwa 35 Prozent der gesamten Energie. In den letzten Jahren wurden daher verschiedene gesetzliche Vorgaben mit spezifischen Rahmenbedingungen eingeführt, um den Energiebedarf von Neubauten und sanierten Altbauten zu reduzieren. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Beispiel dafür. Es legt energetische Anforderungen für Neubauten und Sanierungen fest, regelt die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen und setzt Standards für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Die Umsetzung dieser Anforderungen ist allerdings oft mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Daher wurden verschiedene Förderprogramme eingeführt, um Bauherren wie Eigentümer von Wohneigentum aber auch Unternehmer und Sanierungswillige zu entlasten. Insbesondere seit Anfang 2023 ist die Förderlandschaft aufgrund mehrmaliger Anpassungen von Gesetzentwürfen und den damit einhergehenden Änderungen der entsprechenden Förderungen immer undurchsichtiger und komplexer geworden.
Die Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die „Förderlandschaft“ hierzu.
Ordnungsgemäße Kassenführung
Bereits vor einigen Jahren sind die Anforderungen an Registrierkassen, Waagen, Taxameter oder Wegstreckenzähler erheblich verschärft worden. Das Instrument der Kassen-Nachschau unter Einsatz der Prüfsoftware AmadeusVerify wird immer häufiger genutzt, um Bücher und Aufzeichnungen zeitnäher, unangekündigt und effektiv prüfen zu können.
Prüfungsschwerpunkte sind offene Ladenkassen, ordnungsmäßige Einzelaufzeichnungen und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), deren Anforderungen in einem umfassenden Anwendungserlass zu § 146a AO niedergelegt wurden. Zu beachten sind im Jahr 2025 zudem neue Anforderungen des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums, so z. B. das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme oder die E-Rechnungspflicht.
Die Broschüre zeigt Ihnen, wie die Kasse - auf Basis der aktuellen Rechtslage - möglichst fehlerfrei geführt werden kann.
GmbH-Geschäftsführer: Haftungsfalle Sozialrecht
In der Beratungspraxis von Unternehmen spielen sozialrechtliche Fragestellungen eine immer größere Rolle. Insbesondere die Fragen, wer ist mein Arbeitnehmer und für wen muss ich Sozialabgaben abführen, sind zu einem gefährlichen Haftungsthema geworden. Daneben müssen oft Beiträge in erheblichem Umfang nachgezahlt werden, was Unternehmen hart treffen kann.
Bei größeren Missständen drohen Bußgeldsanktionen, die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer haftet unter Umständen persönlich, und seine Führungskräfte machen sich strafbar.
Informieren Sie sich mit der Broschüre über die aktuellen Entwicklungen bei sozialrechtlichen Prüfungen, die typischen Haftungsfallen und die strafrechtlichen Risiken.
Umsatzsteuer in der Arztpraxis
Heilbehandlungen sind im Bereich der Humanmedizin grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Tätigkeit von Medizinern umfasst aber inzwischen ein so breites Spektrum, dass sich der ärztliche Alltag nicht ausschließlich auf die Heilung von Krankheiten beschränkt, sondern darüber hinaus geht.
Neben der Behandlung von Menschen schreiben Ärztinnen und Ärzte Gutachten, verfassen Aufsätze in Fachzeitschriften oder begleiten Medikamentenstudien. Oder sie führen Leistungen aus, die keine Heilbehandlung sind oder sie sind über ihre eigentliche heilberufliche Tätigkeit hinaus unternehmerisch tätig - beispielsweise als Vermieter von Ferienwohnungen.
Die Umsatzsteuer hat somit längst die Arztpraxen erreicht und die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen rückt immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Zunehmend sind die Finanzämter angehalten, bei Betriebsprüfungen auch die umsatzsteuerrechtlichen Aspekte in Arztpraxen unter die Lupe nehmen.
Die Broschüre informiert Sie, welche Fallstricke das Umsatzsteuerrecht für Angehörige der medizinischen Berufe bereithält und welche Fehler bei rechtzeitiger Kenntnis vermeidbar sind. Zudem zeigt die Broschüre auf, wie durch geeignete Gestaltungen die Umsatzsteuer vermieden oder gar ein Vorsteuerabzug generiert werden kann.
2024
Vorsorge treffen – Unternehmen sichern
Allgemeine Lebensrisiken wie Unfall oder schwere Krankheit abzusichern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer von besonderer Bedeutung. Neben der Regelung privater Angelegenheiten muss auch die reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs gesichert sein, um nicht in die Unternehmenskrise zu schlittern.
In der privaten und unternehmerischen Vorsorge hat sich in den letzten zwei Jahren einiges geändert. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde reformiert und die Vertretungsregelungen angepasst. Zum 01.01.2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Ziel der Reform ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die gesetzlichen Änderungen betreffen sowohl den Betreuten als auch den Betreuer. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen. Die Betreuung wurde um ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge ergänzt.
Die Broschüre zeigt Ihnen die Möglichkeiten der privaten Absicherung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und liefert Denkanstöße für Vorsorgemöglichkeiten im unternehmerischen Bereich.
Volljährige Kinder
Es wird viel spekuliert über die Bedürfnisse und Wünsche der Generationen Y und Z. Was das genau bedeutet, weiß jedoch niemand. Häufig nicht einmal die jungen Menschen selbst. Deshalb ist es wichtig, sie zu fördern und zu begleiten, sich aber auch die eigenen Rechte zu bewahren.
Tatsache ist, dass mit dem 18. Geburtstag für das „Kind“ selbst, aber vor allem auch für seine Eltern, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Was bis dato selbstverständlich war, nämlich Verantwortung der Eltern, Kindergeld, Freibeträge für Kinder und sonstige davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen, gibt es nur noch, wenn die Gründe dafür vorliegen.
Eine Ausbildung beispielsweise ist so ein Grund. Aber auch hier lauern Tücken, denn die Kernfrage lautet: Was ist eine Ausbildung? Wann ist eine Ausbildung beendet? Wann beginnt eine zweite oder gar dritte Ausbildung? Was ist mit studierenden Kindern, die zuhause noch ein Zimmer haben und auch sonst finanziell unterstützt werden? Was ist mit kranken oder behinderten Kindern? Wie werden Auslandsaufenthalte gewertet? Was ist, wenn das Kind während seiner Ausbildung ebenfalls Geld verdient?
Neben Kindergeld und Steuern sind noch weitere Regelungen, beispielsweise des Unterhalts- und Arbeitsrechts, zu beachten.
Die Broschüre beschreibt diese Problematiken und zeigt Ihnen rechtliche Fallstricke sowie Lösungswege auf.
Unternehmensbasisdatenregister und einheitliche Wirtschaftsnummer
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensbasisregisters in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen beschlossen. Konkret ist vorgesehen, dass das Statistische Bundesamt als zuständige Behörde ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und verantwortet. Dieses Basisregister soll alle in Deutschland wirtschaftlich aktiven Einheiten mit deren fest definierten Merkmalen abbilden.
Jedem Unternehmen soll nun eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß §139c der Abgabenordnung zugeordnet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung und somit automatisch ab November 2024 zugeteilt werden soll. Die Vergabe erfolgt entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto.
Die Broschüre ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Thematik und informiert Sie über Hintergründe und Umgang mit der neu eingeführten Wirtschaftsnummer und dem zugehörigen Register beim Statistischen Bundesamt.
Übergabe einer Landarztpraxis
Die Zahl der ambulant tätigen Ärzte über 60 Jahren ist in den letzten zehn Jahren gestiegen, was zu einem Mangel an Nachfolgern führt, insbesondere in ländlichen Gebieten.
Die Übernahme einer bestehenden Praxis bietet Ärzten erhebliche Vorteile, da sie nicht die Risiken einer Neugründung auf sich nehmen müssen. Allerdings erfüllen nicht alle älteren Praxen moderne Standards, was zu Investitionsbedarf führen kann.
Die Übernahme einer Praxis als Vertragsarzt erfordert Kenntnisse über den Planungsbereich, in dem die Praxis angesiedelt ist. Es gibt offene und gesperrte Planungsbereiche, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Praxisübernahme stellen.
Eine rechtzeitige Planung und Durchführung der Praxisübergabe und ein realistischer Zeitplan sind von entscheidender Bedeutung für den Arzt, seine Patienten, den Nachfolger und dessen Familie.
Die Broschüre informiert Sie über die Herausforderungen bei der Übergabe Ihrer Landarztpraxis.
Stolperfallen beim Kindergeld
Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt. Wer unberechtigt Kindergeld bezieht, kann sich strafbar machen, weil er Steuern hinterzieht!
Problematisch können in diesem Zusammenhang beispielsweise Patchwork-Familien oder Wechselmodelle, aber auch Fälle werden, in denen die Eltern im In- oder Ausland getrennt leben: Gemäß § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ist nur derjenige kindergeldbezugsberechtigt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. In solchen Konstellationen ist die kindergeldberechtigte Person nicht immer leicht identifizierbar.
Der tatsächliche oder vermeintliche Bezugsberechtigte muss seinen Hinweis- und Korrekturpflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen, wenn sich an den Umständen nach der Antragstellung etwas ändert. Vernachlässigt er diese Pflicht und lässt das Kindergeld weiter "laufen", hinterzieht er Steuern. Und zwar nicht etwa "nur" leichtfertig, sondern mit Vorsatz, denn die Familienkasse weist schon "penetrant" darauf hin, dass ihr Änderungen der Verhältnisse mitgeteilt werden müssen. Die Folgen sind wenig erfreulich: Es drohen Geldbußen und Rückforderungen bis zu zehn Jahren.
Die Broschüre zeigt Ihnen, wann Sie Anspruch auf Kindergeld haben, wann Sie was der Familienkasse mitteilen müssen, um nicht in die Falle "Steuerhinterziehung" zu tappen und was sich unter Umständen mit der neuen Kindergrundsicherung ab 2025 ändern wird.
Steuerliche Förderung von Familien mit Kindern
Kinder sind zweifellos eine Bereicherung für das Leben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass sie auch finanzielle Verantwortung mit sich bringen.
Zum Glück bietet der Staat verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, um Familien zu entlasten und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. Hier sind einerseits die einkommensteuerlichen, aber auch die erbschaftsteuerlichen Regelungen sowie die möglichen Zulagen zu betrachten.
Die Broschüre behandelt nicht nur die steuerlichen Bereiche, sondern klärt auch über die unterhaltsrechtlichen Problembereiche auf. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen finanziellen Hilfen, die zur Verfügung stehen, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge sowie zur neuen Kindergrundsicherung ab 2025. Darüber hinaus enthält sie Informationen zu weiteren wichtigen Themen wie Kinderbetreuungskosten und zur Unterhaltspflicht für Kinder in der Ausbildung.
Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B)
Die E-Rechnung (B2B) wird für inländische Transaktionen zur Pflicht und verdrängt den Papierbeleg. Der Gesetzgeber schafft hierfür die Voraussetzung und führt das elektronische Rechnungsformat sukzessive ein.
In einer Übergangsphase wird es noch Ausnahmen geben (z. B. für Kleinbetragsrechnungen) sowie eine Nichtbeanstandungsregelung. Zu einem späteren Zeitpunkt werden ein Meldesystem und E-Rechnungsplattformen hinzukommen.
Die Broschüre gibt Ihnen einen fundierten Überblick über die verpflichtende E-Rechnung sowie über den Zeitplan der Einführung und Ausweitung, welcher sich über mehrere Jahre erstrecken wird.
Kurzarbeit
Auch nach dem Wegfall der Erleichterungen bei der Einführung von Kurzarbeit kann diese noch ein wichtiges Instrument für Unternehmen in Schwierigkeiten sein. Die Thematik Kurzarbeit bringt für viele Unternehmen zahlreiche Fragen mit sich.
Die Broschüre geht auf die wichtigsten Hürden in der Praxis ein und stellt zentrale Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Sie informiert Sie über die aktuellen Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit und die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird transparent dargestellt. An geeigneten Stellen gibt es Praxishinweise und Beispiele, zusätzlich werden Fehlerquellen aufgezeigt.
Kassen-Nachschau
Die Kassen-Nachschau umfasst die Prüfung elektronischer Aufzeichnungen und Papier-Aufzeichnungen (hier auch möglich bei offener Ladenkasse). Testkäufe und Beobachtungen vor Ort sind zulässig, ohne dass sich Prüfende zu erkennen geben oder ausweisen müssen. Auch die sofortige Überleitung in eine Umsatzsteuersonderprüfung bzw. Außenprüfung ist möglich.
Ganz aktuell wird von der Finanzbehörde zusätzlich die Software AmadeusVerify der Gastro-MIS GmbH eingesetzt. Mit dieser Software können unter anderem QR-Codes auf ausgabepflichtigen Kassenbelegen mit Hilfe eines Tablets, Handys, etc. eingescannt und eine Validierung der Angaben der zTSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) in Sekundenschnelle vorgenommen werden. Dadurch hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zu prüfen, ob die Einzeldaten des elektronischen Aufzeichnungssystems manipulationssicher über die zTSE protokolliert und gespeichert werden.
Die Broschüre bereitet Sie auf die Kassen-Nachschau vor und beinhaltet alle „Spielregeln“, die es zu beachten gilt, um Hinzuschätzungen im Rahmen einer Außenprüfung zu vermeiden.
Gründung einer Immobilien-GmbH
Eine Immobilien-GmbH dient in der Regel dazu, Immobilienvermögen langfristig zu halten und zu verwalten (buy and hold). Da eine Immobilien-GmbH mit 15,825 % (KSt zzgl. SolZ) besteuert wird, erscheint es auf den ersten Blick steuerlich vorteilhaft, zur Investition in Immobilien eine GmbH zu gründen.
Doch hierbei sollte man Vorsicht walten lassen, zumal es einiges zu beachten gilt. So müssen insbesondere die Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung erfüllt sein, da andernfalls zusätzlich Gewerbesteuer anfällt. Auch Gründung und Verwaltung der GmbH sind mit Kosten verbunden (z. B. Notar, Registergericht, Jahresabschlüsse).
Darüber hinaus muss gut überlegt sein, was mit dem Immobilienvermögen langfristig geplant ist, da aufgrund der Qualifikation der Immobilien als Betriebsvermögen Veräußerungen generell steuerpflichtig sind. Zudem sind die steuerlichen Folgen der Gewinn-Ausschüttung auf der Gesellschafterebene in die Planung einzubeziehen.
Es gilt somit einiges zu beachten, damit eine Immobilien-GmbH tatsächlich steuerliche Vorteile bringt. Informieren Sie sich mit der Broschüre über mögliche steuerliche Risiken bei der Gründung einer Immobilien-GmbH.
Grenzgänger Deutschland Schweiz
In Deutschland zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten, ist eine interessante Option – in der Regel treffen dann hohe Gehälter auf niedrige Lebenshaltungskosten. Dies nutzen bereits rund 60.000 Grenzgänger. Die meisten von ihnen kommen aus Landkreisen, die direkt an die Schweiz angrenzen.
Wer sich für eine Arbeit in der Schweiz interessiert, sollte sich mit den steuerlichen Folgen auseinandersetzen. In dieser Konstellation gilt das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen, das für Laien nur schwer verständlich ist.
Die Broschüre erklärt die Besteuerung Ihres in der Schweiz erzielten Arbeitslohns. Sie wurde ergänzt um Ausführungen zum Homeoffice und enthält alle relevanten Neuregelungen zum 01.01.2025.
Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, heißt es. Doch nach wie vor ist es relativ schwierig, steuerlich "fehlerfrei" zu schenken.
Die vorliegende Broschüre informiert Sie über die Pauschalierungsmöglichkeit und die neueste Rechtsprechung. Ob Geschenke an Geschäftspartner zur Förderung der Geschäftsbeziehung oder motivationsfördernde Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: Die Steuergesetze trüben nicht selten die Freude am Schenken – sowohl beim Schenker als auch beim Beschenkten.
Sachzuwendungen und Geschenke sind für den Empfänger steuerpflichtige Vorteile, deren Wert häufig schwer zu ermitteln ist. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt. Danach übernimmt der Zuwendende die Steuer und setzt den Empfänger hierüber in Kenntnis.
Die Broschüre erläutert die aktuellen Sachbezüge und berücksichtigt hierbei die neueste Rechtsprechung.
EU AI Act: Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Die technischen Möglichkeiten und Einsatzbereiche Künstlicher Intelligenz („KI“ oder in englischer Sprache „AI“) entwickeln sich rasant. Unternehmen integrieren KI zunehmend in ihre Arbeitsabläufe. KI verwaltet, plant, führt aus - alle Unternehmen müssen sich daher mit den Potenzialen und Anwendungen von KI auseinandersetzen: Was hält die KI für die eigenen Geschäftsprozesse bereit, wie nutzt der Wettbewerber diese und wo liegen weitere Einsatzmöglichkeiten?
Der Einsatz künstlicher Intelligenz war bislang weitgehend ungeregelt. Nun haben die EU-Länder im Mai 2024 den sog. EU AI Act verabschiedet und beschlossen. Dieser gilt als das erste weltweite KI-Gesetz und ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, 24 Monate nach dem Inkrafttreten auch von Unternehmen anzuwenden.
Jedes Unternehmen muss sich die folgenden Fragen stellen: Was regelt die EU-Verordnung für den Einsatz von KI im Unternehmen? Gibt es Arten von KI, die verboten sind oder die Regeln unterliegen? Welche Regelungen gelten für mein Unternehmen und wie stellt man deren Einhaltung sicher?
Die Broschüre informiert Sie über den EU AI Act und behandelt erste Fragestellungen zum Einsatz von KI vor dem Hintergrund der neuen Verordnung, beschreibt die maßgeblichen Regelungen und beleuchtet mögliche Haftungstatbestände.
Elterngeld
Vor kurzem wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) der § 2b BEEG mit Wirkung ab dem 01.01.2023 geändert. Mit der Änderung können Monate, in denen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld bezogen wurden, von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden, um eine Einkommensreduzierung bei der Elterngeld-Berechnung zu vermeiden. Diese Ausnahmeregelung, die zunächst in der Corona-Pandemie befristet eingeführt wurde, wurde dauerhaft ins Gesetz übernommen.
Darüber hinaus profitieren Eltern von flexibleren und einfacheren Regelungen, die durch die Elterngeldreform in Kraft getreten sind. Eltern, die Familienleben und Beruf besser vereinbaren wollen, sollten so unterstützt werden.
Für Geburten ab dem 01.04.2024 wird die Einkommensgrenze für Paare, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 01.04.2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Grenzen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 01.04.2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kinds möglich.
Diese Broschüre informiert Sie über den Elterngeldanspruch und die aktuellen Änderungen.
Der Quereinsteigereffekt
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Suche nach talentierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der größten Herausforderungen für Unternehmen.
Menschen, die aus einer anderen Branche oder mit unkonventionellem Karriereweg in eine neue Berufssparte wechseln, bieten hier eine einzigartige und häufig unterschätzte Ressource. Da sie in anderen Branchen oder Berufen gearbeitet und dort unterschiedliche Methoden und Arbeitsweisen kennengelernt haben, bringen sie eine Vielfalt an Erfahrungen, Ideen und Perspektiven mit.
Die Broschüre informiert Sie über die Vorteile von Quereinsteigern sowie über die Möglichkeiten der Rekrutierung, Integration, Ausbildung und Entwicklung von fachfremden Arbeitskräften.
2023
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Gehalts umgewandelt und in einen Vorsorgevertrag eingezahlt wird. Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber den Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung auch bei Bestandsverträgen leisten.
Um die betriebliche Altersversorgung auch für kleinere Unternehmen und Geringverdiener attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Reform auf den Weg gebracht. Auf der Basis von Tarifverträgen können Unternehmen nun reine Beitragszusagen einführen. Außerdem werden Geringverdiener mit Zuschüssen unterstützt.
Informieren Sie sich mit der Broschüre über:
• die Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung
• die möglichen Durchführungswege für Unternehmen
• die Details des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
• die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• die Folgen der betrieblichen Altersversorgung für Steuern und Sozialversicherung
Immobilien in der Nachfolgeplanung
In der Nachfolgeplanung gewinnen Immobilien und Unternehmen mit Immobilienbesitz eine immer größere Bedeutung. Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen werden durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt, die sowohl bei Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei Übertragungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind.
Nicht zu vergessen sind Liquiditätsbelastungen wie mögliche Erbschaft- und Einkommensteuer, Pflichtteilsansprüche und Zugewinnausgleichsforderungen. Die Übertragung von Immobilienvermögen ist ein komplexer Vorgang, bei dem es gilt, das Zivilrecht und das Steuerrecht optimal aufeinander abzustimmen. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen sollte die Nachfolge frühzeitig geplant werden.
Diese Broschüre zeigt Ihnen die Aspekte der Übertragung von Immobilienvermögen auf. Sowohl die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen der Übertragung von Immobilien wie auch die zivil- und erbrechtlichen Grundsätze und Voraussetzungen werden betrachtet. Abgerundet wird die Broschüre durch rechtliche und steuerrechtliche Gestaltungsüberlegungen.
Finanzierung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als Form der ärztlichen Kooperation wurde ab 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im § 95 SGB V verankert. Seither werden von Jahr zu Jahr mehr MVZ zugelassen. MVZ-Gründungen sind nur durch ausdrücklich gesetzlich normierte Gründer zugelassen. Auch die Rechtsformen, in denen ein MVZ gegründet und geführt werden darf, sind gesetzlich vorgeschrieben.
Damit ist bereits ein Großteil der Fragen nach der geeigneten Finanzierung umrissen, denn die Möglichkeiten, sich – neben der Innenfinanzierung, also über das Erwirtschaften und Thesaurieren von Gewinnen – von „außen“, also über Gesellschafter, Investoren und/oder Fremdkapitalgeber zu finanzieren, hängt maßgeblich auch von der gewählten Rechtsform ab.
Weitere Fragen, die sich bei der Finanzierung eines MVZ auftun, sind beispielsweise die nach der eigenen oder gemieteten Immobilie, Art und Umfang der Praxisausstattung bzw. der personellen Ausstattung, der finanziellen Belastung durch Kredite, ersten Rückflüssen durch Umsätze, absehbarem weiteren Investitionsbedarf etc.
Die Broschüre zeigt Ihnen die rechtlichen sowie steuerlichen Fallstricke bestimmter Finanzierungen für ein MVZ und die zugehörigen Lösungswege auf.
Schüler, Studenten und Aushilfen
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Aushilfen sind bei der Lohnabrechnung eine Herausforderung. Zwar hat jeder schon etwas vom Werkstudentenprivileg gehört, doch Details hierzu sind oft unbekannt. Wie sieht die Beschäftigung der genannten Personengruppe seit Einführung des Mindestlohnes aus? Was ist bei der Arbeitszeit und vor allem lohnsteuer- bzw. arbeitsrechtlich zu beachten?
Trotz dieser Unklarheiten erfreuen sich diese Aushilfen großer Beliebtheit in zahlreichen Unternehmen, da sie zeitlich flexibel eingesetzt werden können. Doch die relevanten Regelungen für eine versicherungsfreie Beschäftigung weichen für die jeweiligen Personengruppen erheblich voneinander ab.
Die Broschüre informiert Sie detailliert zu den Besonderheiten und möglichen Fehlerquellen.
Sofortmeldung von Mitarbeitern
In zahlreichen Wirtschaftszweigen müssen Arbeitgeber Sofortmeldungen für neue Beschäftigte abgeben. Dabei sind Formalien zu beachten. Nicht korrekte Sofortmeldungen können Konsequenzen für das Unternehmen haben.
Grund für die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den betroffenen Branchen spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger zu melden. Andernfalls drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit.
Für die korrekte Sofortmeldung sind die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist daher unerlässlich, dass das Unternehmen seine Verpflichtung genau kennt und die Durchführung überwacht.
Diese Broschüre zeigt Ihnen, welche Wirtschaftszweige von der Pflicht Sofortmeldungen zu tätigen betroffen sind und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wird.
Rente im Ausland - Steuerliche Aspekte
Rentner und Pensionäre von heute haben schon vieles von der Welt gesehen. Nicht verwunderlich, wenn da der Wunsch entsteht, seinen Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen. Doch egal welches Traumziel Ruheständler ansteuern, sie müssen grundsätzlich auf ihre Alterseinkünfte in Deutschland Steuern zahlen.
Wo und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt am Ende von verschiedenen Faktoren ab:
Unter anderem davon, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommenspflichtig sind, ob es sich um eine gesetzliche Rente oder Pension handelt und ob mit dem Zielland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Der Wegzug ins Ausland bringt daher einige steuerliche Fragen mit sich, auch wenn es „nur“ um die Rente geht.
Informieren Sie sich mit der Broschüre über die grundsätzlichen Aspekte zur Versteuerung von Renteneinkünften, die sich durch die Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland ergeben.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre praktische Umsetzung
Die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie treffen private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Die zum Teil umfangreichen Aufgabenstellungen ergeben sich direkt aus der Richtlinie.
Dass der deutsche Gesetzgeber es nicht geschafft hat, rechtzeitig das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf den Weg zu bringen, ist bedauerlich und führt dazu, dass viele Fragen im Detail noch offen sind. Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung und eine Information darüber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aber nicht aufgeschoben werden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweise auf Rechtsverstöße erfolgen können, ohne dass der Hinweisgebende Sanktionen fürchten muss. Hierfür müssen interne Meldekanäle eingerichtet und Verantwortliche bestimmt werden, die die Hinweise entgegennehmen und Folgemaßnahmen in die Wege leiten.
Da das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein wird, müssen betroffene Unternehmen rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen. Die Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Richtlinie und Informationen zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems.
Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels
Erwerb und Weiterverkauf von Immobilien stellen ein in den vergangenen Jahren wachsendes Geschäftsmodell dar, dessen steuerliche Behandlung einige Besonderheiten nach sich zieht. Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen Objekte unverändert durchgehandelt werden, als auch in den Fällen, in denen zwischen An- und Verkauf weitergehende Leistungen, z. B. Projektierungs-, Planungs- oder Bauleistungen erfolgen.
In Abhängigkeit von der Rechtsform des „Grundstückshändlers“ können Gewinne generell der Besteuerung unterliegen oder auch grundsätzlich von der Besteuerung ausgenommen werden. Bei natürlichen Personen wurden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung Grenzen gezogen, bei deren Überschreiten (3-Objekt-Grenze) bzw. Unterschreiten (10-Jahresfrist) eine planmäßige bzw. nicht ausschließlich privat motivierte Handlung vorliegt und insofern eine Ertragsbesteuerung anfällt. Neben den ertragsteuerlichen Besonderheiten können sich auch im Bereich der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer relevante Auswirkungen ergeben.
Zusätzlich zu den grundlegenden steuerlichen Effekten eines Grundstückshandels zeigt die Broschüre auf, wann die Gefahr besteht, dass der Handel mit Grundstücken als gewerblich einzustufen ist.
Die Betriebsprüfung in der Arztpraxis
Nach einer Beanstandung durch den Bundesrechnungshof hat die Finanzverwaltung die Betriebsprüfung von Arztpraxen intensiviert. Es wird häufiger und schärfer geprüft. Die eingesetzten Prüferinnen und Prüfer verfügen häufig über fundierte Erfahrungen und Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Praxen und wissen, welche Schwerpunkte steuerliche Mehrergebnisse erwarten lassen.
Eine neue Qualität haben Außenprüfungen durch die Möglichkeit des digitalen Datenzugriffs und den Einsatz spezieller Prüfsoftware bekommen. Diese zumeist als summarische Risikoprüfung bezeichnete Datenanalyse führt auch in Arztpraxen zu einer deutlich intensiveren Prüfungstiefe.
Seit Anfang 2023 ist die Betriebsprüfung durch den Gesetzgeber erneut modernisiert worden. Dahinter verbergen sich teils drastische Instrumente zur Erzwingung der Mitwirkung des Steuerpflichtigen. In Arztpraxen ist dies wegen des Arztgeheimnisses und des Datenschutzes ein besonders sensibles Thema.
Diese Broschüre zeigt Ihnen, welche Bereiche die Prüfer besonders kritisch unter die Lupe nehmen und welche Vorkehrungen zu treffen sind.
Praxis-Impulse zur erfolgreichen Personalgewinnung
Unternehmen stehen mehr denn je vor der Herausforderung, kosteneffizient passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen fehlt häufig das fachliche und methodische Wissen, wie erfolgreiche Mitarbeitergewinnung in Zeiten von virtueller Führung und Social Media aussehen kann.
In dieser Broschüre wird kurz und prägnant aufgezeigt, welche Möglichkeiten es für eine erfolgreiche Personalgewinnung gibt. Sie ist vollgepackt mit wertvollen Ideen und bewährten Methoden, die sich in der Praxis bewährt haben, um Sie dabei zu unterstützen, die besten Talente anzuziehen und einzustellen.
Informieren Sie sich, wie Sie als Arbeitgeber sich erfolgreich positionieren und welche Botschaften Sie auf welchen Kanälen senden sollten. Erhalten Sie Einblicke in die moderne Personalgewinnung und entwickeln Sie darauf aufbauend Ihre eigene Recruiting-Strategie. Die praktischen Tipps und Impulse sind vergleichsweise einfach umzusetzen und können sofort angewendet werden.
So optimieren Sie Ihr Immobilienvermögen
Die Mandanten-Information zeigt Ihnen Handlungsalternativen für einen krisensicheren Immobilien-Aufbau. Insbesondere die Übertragung eines Familienwohnheims sowie verschiedene Schenkungen als vorweggenommene Erbfolge gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Neben dem Einkommensteuerrecht werden auch spezielle Immobiliensteuern, wie die Grunderwerb- und Grundsteuer, kurz dargestellt. Lesen Sie auch alles Wesentliche zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, welche durch das Jahressteuergesetz 2022 wichtige Änderungen erfahren hat.
Betrachtet man die speziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Einkommensteuerrechts bei Immobilien, so lassen sich erhebliche Steuersparpotenziale ausschöpfen.
Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Unfälle, Krankheiten oder das plötzliche Ableben können jeden treffen – auch die Unternehmensverantwortlichen. Es liegt daher auf der Hand, dass es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben sollte – geht es doch darum, den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sich selbst und die Unternehmerfamilie abzusichern.
Wer wird Nachfolger, auf wen geht das Unternehmen über, kann dieses fortgesetzt werden und ist dieses handlungsfähig? Was passiert durch die (nicht) geregelte Nachfolge? Auf wen geht das Vermögen über und welche Steuerzahlungen werden ausgelöst? Was sollte unbedingt beachtet werden?
Diese Fragen und viele mehr werden in der Broschüre beantwortet. Informieren Sie sich über die wesentlichen Aspekte der Notfallplanung. Diese reichen von der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, über Grundsätze des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts bis hin zur Erstellung von Notfallordnern, Vollmachten zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmers bzw. der Unternehmerin und der privaten Vorsorge.
2022
Inventur
Die körperliche Inventur – das Zählen, Messen und Wiegen – wird meist rund um den Bilanzstichtag durchgeführt und sollte sorgfältig geplant werden.
Inventur, Inventar und Bilanz bauen aufeinander auf. Demzufolge können Fehler und Ungenauigkeiten bei der Inventur zu einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung führen.
Die Broschüre erleichtert Ihnen die Planung, Organisation und Durchführung der Inventur.
Websites und Social Media Accounts rechtssicher betreiben
Wer im Internet tätig ist, begeht leicht Fehler und Rechtsverstöße. Werden die Rechtsvorschriften verletzt, kann dies gegebenenfalls mit einer Geldbuße belegt werden. Dabei ist zu beachten, dass dies nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Verstöße gilt. Social Media Netzwerke entwickeln sich rasant weiter, deshalb muss der Gesetzgeber einen eindeutigen Rechtsrahmen entwickeln. Nutzer sollten die rechtlichen Grundlagen beim Internetauftritt, bei Meinungsäußerungen in Foren und beim Datenschutz beachten.
Mit der Verabschiedung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) werden die Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und Telemediendiensten neu geregelt. Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung von Cookies. Die Broschüre gibt Ihnen wichtige Tipps, wie Sie sich rechtssicher im Internet verhalten.
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Für Vermieter liegt der wichtige Grund meistens in der Nichtzahlung der Miete.
Fristlose Kündigungen von Mietern aus wichtigem Grund kommen in der Praxis eher selten vor, sie können ohnehin jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist fristgemäß kündigen. Nicht jedes Fehlverhalten von Mietern reicht für einen Kündigungsgrund aus, und in der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Selbst wenn das Fehlverhalten der Mieter im Streitfall beweisbar ist, hat ein Räumungsrechtsstreit nur Erfolg, wenn die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet wurde.
Informieren Sie sich anhand der Broschüre, welche Gründe bei einer Kündigung als wichtig gelten und was bei einer Kündigung aus wichtigem Grund alles beachtet werden sollte.
Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
In Zeiten zunehmender Flexibilisierung des Arbeitsmarktes treten immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse in den Vordergrund.
Anstatt eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses wird neben befristeten Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen auch die freie Mitarbeit attraktiver.
Bei falscher Ausgestaltung durch die Beteiligten droht jedoch die Einstufung als sogenannte Scheinselbstständigkeit mit weitreichenden Folgen. Anhand welcher Kriterien kann bestimmt werden, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder doch um eine abhängige Beschäftigung handelt?
Informieren Sie sich anhand der Broschüre über die Abgrenzungsmerkmale sowie über die arbeits-, steuer- und vor allem sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer nur vermeintlich selbstständigen Tätigkeit.
Die Online-Gründung der GmbH
Bereits heute kann eine Firmengründung zum Großteil schon online umgesetzt werden. Ab August 2022 ist eine GmbH-Gründung komplett online möglich – und zwar ohne dass die Gründerinnen und Gründer persönlich zum Notartermin vor Ort erscheinen müssen. Das Bundeskabinett hat bereits am 10.02.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (DiRUG) beschlossen, das zum 01.08.2022 in Kraft treten soll.
Mit dem Gesetz soll der bislang bei der Gründung einer GmbH bestehende Zeit- und Verwaltungsaufwand reduziert werden, gleichzeitig aber auch die Rechtssicherheit wie bei Präsenzterminen gewahrt werden. Eine GmbH-Gründung soll dadurch zukünftig bereits innerhalb von circa fünf Arbeitstagen nach Einreichung der Handelsregisteranmeldung und Zahlung des Stammkapitals abgeschlossen sein.
Verschaffen Sie sich mit dieser Broschüre einen Überblick über das neue Gründungsverfahren und erfahren Sie, was Sie bei der digitalen GmbH-Gründung beachten müssen.
Statusfeststellungsverfahren
Sind mitarbeitende Gesellschafterinnen und Gesellschafter sozialversicherungspflichtig? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, berührt sie doch vier unterschiedliche Rechtsgebiete.
Steuerrechtlich sind GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer immer Arbeitnehmer. Nach deutschem Arbeitsrecht sind sie das jedoch praktisch nie. Sozialversicherungsrechtlich spielt die genaue Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und damit das Gesellschaftsrecht eine entscheidende Rolle. Bereits in der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der GmbH muss entschieden werden, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, denn bei unzutreffenden Angaben kann es zu hohen Nachzahlungen kommen. Zudem ist auch zu prüfen, ob es Handlungsbedarf hinsichtlich Subunternehmern, Auftraggebern, Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung im Dreiecksverhältnis gibt.
Die Broschüre zeigt auf, wie die Entscheidung über den sozialversicherungs-
rechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern mittels des Feststellungsverfahrens
abgesichert werden kann. Außerdem klärt sie über die Neuerungen auf, die ab dem 01.04.2022 gelten.
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Eigenbedarfskündigung
Mieter können das Mietverhältnis jederzeit und ohne Begründung kündigen, sie müssen nur die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Vermieter brauchen dagegen immer ein „berechtigtes Interesse“.
Liegen keine Pflichtverletzungen des Mieters vor, ist für Vermieter die Eigenbedarfskündigung in der Praxis faktisch beinahe die einzige Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristgemäß zu beenden. Der Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen für den Eigenbedarf ist schon schwer genug, umso mehr muss die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet werden.
Informieren Sie sich anhand der Broschüre, was bei einer Kündigung aus Eigenbedarf alles beachtet werden sollte.
Rechte und Pflichten der GmbH-Geschäftsführung
Geschäftsführer einer GmbH leiten die Geschäfte und vertreten die GmbH nach außen, ohne sie ist die GmbH nicht handlungsfähig. Zwischen eingeräumten Rechten und Gestaltungsmöglichkeiten und dem permanenten Haftungsrisiko wird das schnell zur Gratwanderung.
Grundsätzlich haben Sie als Geschäftsführer Restriktionen, die sich aus der Satzung ergeben, zu beachten und den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie sich jedoch deren Weisungen widersetzen und sich auf Ihre gesetzlichen Rechte berufen.
Die Broschüre informiert Sie ausführlich über die aktuellen Rechte und Pflichten von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern. Kompakt und praxisnah gibt sie Ihnen eine zielsichere Orientierung im Zivil-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht und hilft so, die Herausforderung rechtssicher zu meistern.
2021
Das Transparenzregister - Ab sofort ein Vollregister
Zum 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Damit wird das Geldwäschegesetz (GwG) neugestaltet und der Kreis der Betroffenen, die sich in das Register einzutragen haben, sowie der inhaltliche Umfang der Meldepflicht erweitert.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass das Register jetzt mit dem Wegfall der bisher geltenden Mitteilungsfiktion die Gestalt eines Vollregisters annimmt. Der Meldepflicht wird nicht länger dadurch Genüge getan, dass die erforderlichen Angaben über ein anderes öffentlich geführtes Register wie z. B. das Handelsregister abrufbar sind. Betroffene Unternehmen sollten ihre Compliance überprüfen. Informieren Sie sich jetzt, um zu klären, ob für Sie Handlungsbedarf besteht.
Ersetzendes Scannen – Abschied vom Papier
Durch das Ersetzende Scannen soll erreicht werden, dass originale Buchungsbelege bereits digitalisiert werden und zukünftig nicht mehr zwingend in Papier aufzubewahren sind. Das senkt Kosten und Zeitaufwand: Durch den neuen Prozessablauf wird weniger Platz für die Archivierung benötigt und die Bearbeitungsdauer wird zudem gesenkt. Für die Durchführung des Ersetzenden Scannens im Unternehmen ist eine individuelle Verfahrensdokumentation dringend anzuraten.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) haben gemeinsam eine "Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege" erstellt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und eine strukturierte Vorgehensweise bei der Einführung des Ersetzenden Scannens.
Die Broschüre erklärt den Verfahrensablauf sowie den Nutzen und die Vorteile einer Digitalisierung von Belegen.
Import und Umsatzsteuer
Für Sendungen, die das Zollgebiet der EU verlassen, benötigt man Zollpapiere, die richtig aufbewahrt werden müssen.
Unter Zollpapieren sind alle Arten von Dokumenten und Formularen zu verstehen, die man bei der Einreise bzw. Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr in und aus einem oder mehreren Ländern bei der Gestellung benötigt. Zur Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen müssen Zollpapiere zusätzlich zur Zollabfertigung vorgelegt werden.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Dokumenten ist insbesondere für Einsteiger in das internationale Geschäft oft verwirrend.
Die Broschüre bildet Grundlagen ab und beantwortet Ihnen Fragen zu Einfuhren bei Internetbestellungen.
KöMoG - Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmals, ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Bislang waren Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich schlechter gestellt, wenn sie Gewinne im Unternehmen behalten wollten. Mit der neuen Optionsmöglichkeit können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften Steuern sparen, ohne die Rechtsform wechseln zu müssen.
Die Broschüre informiert Sie über die neue Optionsmöglichkeit und die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft und deren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.
Steuer-Identifikationsnummer
Jeder hat sich bestimmt schon einmal kräftig darüber geärgert, dass er sich unzählige Nummern merken muss, um sich gegenüber Banken, dem Finanzamt oder sonstigen Behörden zu identifizieren.
Mit dem – wegen des Datenschutzes nicht ganz unumstrittenen – „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz)“ schlägt nun auch Deutschland den Weg ein, die bereits seit 2007 existente Steuer-ID als unveränderbares Zuordnungsmerkmal für jeden einzelnen Bürger zu nutzen. Wichtige Verwaltungsleistungen sollen sukzessive digitalisiert und mit der Steuer-ID verknüpft werden. Es gilt das Prinzip „Once-Only“, also der „Nur-Einmal-Grundsatz“. Das bedeutet, dass die Angaben und Nachweise, die bereits in Registern gespeichert sind, nicht immer wieder neu vorgelegt werden müssen.
Die Broschüre erläutert, wann und wo die Steuer-ID genutzt und eingesetzt wird und wie sie Ihnen – hoffentlich – die Bürokratie ein wenig erleichtert.
Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse
Das Thema der „richtigen" Steuerklassenwahl ist stets von hoher Relevanz.
Seit dem Kalenderjahr 2020 können Ehegatten ohne Vorliegen besonderer Gründe mehrmals im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt eine Änderung der Steuerklassen beantragen.
Dabei gilt es, diverse Sonderkonstellationen korrekt zu beurteilen, damit der Arbeitnehmer
die optimale Steuerklasse wählt. So bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder bei Zahlung von
Sterbegeld. Dort ist die Lohnsteuerklasse des Erben relevant und muss angefordert werden.
Die Broschüre geht auf die Lohnsteuerklassen für Ehegatten und weitere
praxisrelevante Besonderheiten ein. Neben der Wahl wird das Procedere der Änderung
der Lohnsteuerklassen für Verheiratete und bei Bezug von Lohnersatzleistungen dargestellt. Sie erhalten alles Wichtige zur optimalen Steuerklassenwahl komprimiert aufbereitet.