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Checklisten


Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2025
Checkliste EStErklärung_2025.pdf (222.07KB)
Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2025
Checkliste EStErklärung_2025.pdf (222.07KB)

Die  Checkliste soll Ihnen helfen, Ihre Unterlagen für Ihre Steuererklärung 2025 zusammen zu stellen. Die Aufzählungen unter den jeweiligen Punkten sind nur exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch ist mit der Aufzählung eines Punktes keine Feststellung verbunden, dass sich diese Aufwendungen in Ihrem konkreten Fall steuermindernd auswirken.
Bitte schauen Sie auch noch einmal in der Steuererklärung für das letzte Jahr nach, welche Daten angegeben worden sind und reichen uns auch diese Daten für 2025 ein.

Inhaltsverzeichnis:

ALLGEMEINE ANGABEN / ANGABEN ZU PERSONEN: 
I. Steuernummer/Identifikationsnummer/ Finanzamt/ Steuerbescheid des Vorjahres/ letzter Vorauszahlungsbescheid / Bescheid auf den 31.12.2024 über den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer 
II. Steuerpflichtiger / Ehemann 
III. Ehefrau 
IV. Kinder 
VERSICHERUNGEN, SPENDEN, KRANKHEITSKOSTEN USW.: 
I. Versicherungen
II. Spenden, Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Steuerberatungskosten usw. 
HAUSHALTSNAHE BESCHÄFTIGUNG/DIENSTLEISTUNGEN: 
I. Haushaltsnahe Beschäftigung
II. Haushaltsnahe Dienstleistungen
GEWERBLICHE ODER FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT: 
Allgemeines 
Einnahmen 
Ausgaben
Beteiligungen 
Anteile an Kapitalgesellschaften 
Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen 
NICHTSELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT: 
I. Einnahmen: 
II. Werbungskosten 
KAPITALEINKÜNFTE 
RENTEN, PRIVATE VERÄUßERUNGSGESCHÄFTE UND SONSTIGE EINKÜNFTE: 
I. Private Veräußerungsgeschäfte
II. Renteneinkünfte
III. Sonstige Einkünfte
VERMIETUNG UND VERPACHTUNG: 
I. Allgemeines 
II. Einnahmen
III. Werbungskosten
IV. Mitteilungen über Einkünfte aus Immobiliengesellschaften / Investmentfonds 

Checkliste Einkommensteuererklärung 2024
Checkliste EStErklärung_2024_.pdf (300.81KB)
Checkliste Einkommensteuererklärung 2024
Checkliste EStErklärung_2024_.pdf (300.81KB)


Merkblatt Kindergeld 

Informationen und Erklärungen, Rechte und Pflichten, Fragen und Antworten (Bundeszentralamt für Steuern, Familienkasse (Stand 1/2025)


Steuertipps für Erbschaften und Schenkungen (Baden-Württemberg Ministerium für Finanzen, (Stand 7/2025))

Die Broschüre erläutert praxisnah die wichtigsten Inhalte des Erbschaft‑ und Schenkungsteuerrechts: wer steuerpflichtig ist, wie Vermögen bewertet wird, Freibeträge, Verschonungen für Familienheim und Betriebsvermögen sowie Steuerklassen und Verfahren.


Für alle Steuerpflichtigen

Mandantenmerkblatt
Mietvertrag mit nahen Angehörigen - Rechtsstand: 24.01.2024
Mietvertrag mit nahen Angehörigen.pdf (152.13KB)
Mandantenmerkblatt
Mietvertrag mit nahen Angehörigen - Rechtsstand: 24.01.2024
Mietvertrag mit nahen Angehörigen.pdf (152.13KB)


Mandantenmerkblatt
Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsstand: 01.01.2026
HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER.pdf (321.86KB)
Mandantenmerkblatt
Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsstand: 01.01.2026
HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER.pdf (321.86KB)

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen – einheitlich für alle Einkunftsarten einschließlich Sonderausgabenbereich – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Davon gibt es seit dem Veranlagungszeitraum 2023 nur noch eine Ausnahme, und zwar wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann pauschal ein Betrag von 1.260 €/Kalender- oder Wirtschaftsjahr (Jahrespauschale) abgezogen werden, der für volle Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen als Mittelpunkt nicht gegeben sind, um jeweils 1/12 (= 105 €) zu ermäßigen ist. Werden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, ist eine solche Kürzung nicht vorzunehmen.
Abweichend hiervon können Steuerpflichtige seitdem eine sog. Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit nicht ausschließlich im häuslichen Arbeitszimmer erbracht wird. Sie beträgt 6 € (Tagespauschale), maximal 1.260 € im Jahr.

Themenvorschau:

I. Überblick
1. Zugehörigkeit zu Ihrem übrigen Wohnbereich
2. Nutzungsumfang
3. Aufzeichnungspflicht
4. Betroffene Aufwendungen
5. Aufteilung der Aufwendungen
6. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
7. Pauschalierung der Aufwendungen
8. Kein anderer Arbeitsplatz
9. Nutzung durch mehrere Personen
10. Worauf müssen Sie achten?
11. Pauschalregelung bei überwiegender Tätigkeit in der „häuslichen Wohnung“
12. Besonderheiten bei nichtselbständiger Arbeit und Verkauf von selbstgenutztem Wohnungseigentum
II. Besonderheiten bei betrieblichen Einkünften
1. Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen
2. Nutzungsumfang
3. Außerhäusliches Arbeitszimmer o. Ä.
4. Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen
5. Betriebsaufspaltung
III. Gestaltungsmöglichkeiten
1. Vermietung eines Büroraums vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber
2. Außerhäusliches Arbeitszimmer
IV. Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Tabellarische Übersicht


Mandantenmerkblatt
Kinderbetreuungskosten - Rechtsstand: 01.01.2026
KINDERBETREUUNGSKOSTEN.pdf (269.71KB)
Mandantenmerkblatt
Kinderbetreuungskosten - Rechtsstand: 01.01.2026
KINDERBETREUUNGSKOSTEN.pdf (269.71KB)

Um Familie und Beruf „unter einen Hut“ zu bekommen, ist oftmals eine entgeltliche Betreuung von Kindern notwendig. Welche Kosten Sie absetzen können und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Themenvorschau:

• Welche Kosten können Sie absetzen?
• Welche Altersgrenzen gibt es?
• Gibt es einen Höchstbetrag?
• Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?
• Vereinbarkeit mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen


Für Unternehmer

Mandantenmerkblatt
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen - Rechtsstand: 01.01.2026
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR GESCHÄFTSUNTERLAGEN.pdf (320.66KB)
Mandantenmerkblatt
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen - Rechtsstand: 01.01.2026
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR GESCHÄFTSUNTERLAGEN.pdf (320.66KB)

Jeder Unternehmer ist nach dem Steuer- und dem Handelsrecht verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
So sind u. a. Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege sowie Unterlagen nach Art. 15 Abs. 1 und Art. 163 des Zollkodex der Union zehn Jahre aufzubewahren.
Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe (sowie Kopien hiervon) und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren.
Buchungsunterlagen sind acht Jahre aufzubewahren. Dies gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen ist.
Hinweis: Die Aufbewahrungsfristen können sich allerdings verlängern, wenn die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Nach Ablauf der regulären Aufbewahrungsfrist sind Unterlagen insbesondere dann aufzubewahren, wenn sie für folgende Sachverhalte von Bedeutung sind:
• eine begonnene Außenprüfung,
• eine vorläufige Steuerfestsetzung,
• anhängige steuerstraf- und bußgeldrechtliche Ermittlungen,
• ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder
• zur Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen.

Themenvorschau:

• Allgemeines
• Sonderregelungen für Rechnungen
• Private Unterlagen
• Form der Aufbewahrung
• Beginn der Aufbewahrungsfrist
• ABC der Aufbewahrungsfristen


Mandantenmerkblatt
Kleinunternehmer: Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr - Rechtsstand. 01.01.2026
KLEINUNTERNEHMER grenzüberschreitend.pdf (239.71KB)
Mandantenmerkblatt
Kleinunternehmer: Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr - Rechtsstand. 01.01.2026
KLEINUNTERNEHMER grenzüberschreitend.pdf (239.71KB)

Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform des Umsatzsteuerrechts. Sie bietet vor allem Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und kleineren Unternehmen allgemein eine Reihe von umsatzsteuerlichen und administrativen Vorteilen. Kommt es zum grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch, sind einige Besonderheiten zu beachten.

Themenvorschau:

I. Leistungsbezug aus dem Ausland
1. Aus dem Drittland
2. Aus dem EU-Ausland
II. Leistungsausführung ins Ausland
1. In das Drittland
2. In das EU-Ausland
III. Auswirkungen auf die Umsatzgrenzen
IV. Steuerbefreiung von Umsätzen im EU-Ausland
V. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mandantenmerkblatt
Kleinunternehmerregelung - Vorteile und Voraussetzungen - Rechtsstand: 01.01.2025
Kleinunternehmerregelung – Vorteile und Voraussetzungen.pdf (114.2KB)
Mandantenmerkblatt
Kleinunternehmerregelung - Vorteile und Voraussetzungen - Rechtsstand: 01.01.2025
Kleinunternehmerregelung – Vorteile und Voraussetzungen.pdf (114.2KB)


Mandantenmerkblatt
Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern - Rechtsstand: 01.01.2025
Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern.pdf (187.42KB)
Mandantenmerkblatt
Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern - Rechtsstand: 01.01.2025
Besteuerung von (Elektro-)Fahrrädern.pdf (187.42KB)


Für Arbeitnehmer

Mandantenmerkblatt
Doppelte Haushaltsführung - Rechtsstand: 14.05.2025
Doppelte Haushaltsführung.pdf (331.96KB)
Mandantenmerkblatt
Doppelte Haushaltsführung - Rechtsstand: 14.05.2025
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Informationen Betriebswirtschaftliche Beratung


Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt Auskunft über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Im Merkblatt beantworten wir Ihnen hierzu die wichtigsten Fragen:

Frage 1: Wie lässt sich aus der BWA ableiten, ob mein Unternehmen gefährdet ist?

Frage 2: Wie lese und interpretiere ich eigentlich eine BWA?

Frage 3: Wie genau spiegelt die BWA das Ergebnis meines Unternehmens wider?

Frage 4: Wie kann die Aussagefähigkeit meiner BWA verbessert werden?

Frage 5: Leider lässt sich der Materialverbrauch meist nur mit erheblichem Aufwand (Inventur) ermitteln. Gibt es einfachere Alternativen?

Frage 6: Kann ich die BWA eigentlich für das Controlling nutzen?

Frage 7: Genügt die BWA zur Steuerung meines Unternehmens?



Wie berechnen Sie die Preise für Ihre Produkte oder Dienstleistungen? Verlassen Sie sich als Unternehmer eines kleinen und mittelständischen Betriebs auf den Marktpreis oder legen Sie die Höhe „aus dem Bauch heraus“ fest? Dann holen Sie nicht das Optimale aus Ihren Verkäufen heraus! Versuchen Sie es doch mal mit einer Kalkulation – und Sie erhalten neben dem idealen Preis auch noch andere wichtige Erkenntnisse.

1. Kalkulation schafft Transparenz und deckt möglichen Handlungsbedarf auf

2. Preisinformationen zur Gewinnsteigerung verwenden
3.  
Preisuntergrenzen berechnen
4.
Angebotspreis durch Nachkalkulation überprüfen
5.  Welche Kalkulationsverfahren sind geeignet?


Kalkulation.pdf (155.44KB)
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