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Zwangsgeldandrohung oder Schätzungsbescheid vom Finanzamt?


Wenn das Finanzamt Zwangsgeld androht, Besteuerungsgrundlagen schätzt oder bereits Schätzungsbescheide erlässt, besteht konkreter Handlungsbedarf.


SKD Steuerberatung unterstützt Unternehmen und Freiberufler bundesweit dabei, offene Steuererklärungen und Abschlussarbeiten aufzuarbeiten, Schätzungen zu prüfen und die steuerliche Situation wieder zu ordnen.


Auch die Übernahme zeitkritischer Mandate ist möglich, wenn bereits mehrere Jahre betroffen sind oder kurzfristig steuerlicher Handlungsbedarf besteht.


Wenn das Finanzamt bereits reagiert hat
Zwangsgeldandrohungen und Schätzungsbescheide entstehen häufig, wenn Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder andere angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Fristen eingereicht wurden.


Dann können beispielsweise folgende Situationen vorliegen:


  • Steuererklärungen fehlen für ein oder mehrere Jahre
  • betriebliche Steuererklärungen wurden nicht abgegeben
  • Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen fehlen
  • das Finanzamt hat Besteuerungsgrundlagen geschätzt
  • aufgrund der Schätzung ergeben sich hohe Steuerforderungen
  • Fristen für Einsprüche oder weitere Reaktionen laufen bereits
  • Buchhaltung und steuerliche Erklärungen müssen für mehrere Zeiträume aufgearbeitet werden

Gerade bei Unternehmen und Freiberuflern können sich Rückstände schnell über mehrere Steuerarten und Veranlagungszeiträume hinweg aufbauen.


Was jetzt wichtig ist
Bei einer Zwangsgeldandrohung oder einem Schätzungsbescheid muss zunächst geklärt werden, welche Erklärungen und Unterlagen fehlen und welche Fristen aktuell laufen.


Wichtig ist insbesondere:

  • Welche Steuererklärungen oder Abschlüsse fehlen?
  • Welche Bescheide wurden bereits erlassen?
  • Welche Fristen müssen beachtet werden?
  • Sind Einsprüche oder andere verfahrensrechtliche Maßnahmen erforderlich?
  • Welche Buchhaltungs- und Abschlussarbeiten müssen nachgeholt werden?
  • Welche Daten und Unterlagen liegen bereits vor?
  • Welche Jahre und Steuerarten sind betroffen?

Auf dieser Grundlage lässt sich festlegen, welche Arbeiten zuerst erledigt werden müssen.


Was wir für Sie übernehmen
Je nach Ausgangssituation unterstützen wir insbesondere bei:

  • Prüfung von Schreiben, Zwangsgeldandrohungen und Steuerbescheiden
  • Prüfung laufender Fristen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Einsprüchen gegen Schätzungsbescheide, soweit erforderlich
  • Nachholung fehlender Steuererklärungen
  • Erstellung fehlender Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Aufarbeitung zurückliegender Buchhaltungszeiträume
  • Prüfung und Korrektur geschätzter Besteuerungsgrundlagen
  • Abstimmung betrieblicher und persönlicher Steuererklärungen
  • Strukturierung der weiteren steuerlichen Betreuung

Ziel ist es, die offenen Sachverhalte vollständig aufzuarbeiten und wieder eine verlässliche Grundlage für die laufende Besteuerung zu schaffen.


Schätzungsbescheide prüfen und korrigieren
Wenn dem Finanzamt die erforderlichen Besteuerungsgrundlagen nicht vorliegen, kann es diese schätzen.
Eine solche Schätzung muss jedoch nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen entsprechen.
Liegt bereits ein Schätzungsbescheid vor, prüfen wir die zugrunde gelegten Werte, die verfahrensrechtliche Situation und die noch erforderlichen Steuererklärungen.


Vollständig aufgearbeitete Buchhaltungs- und Steuerdaten können dazu führen, dass überhöhte Schätzungen korrigiert und stattdessen die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.

Wichtig ist dabei: Eine Schätzung des Finanzamts beseitigt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, die noch fehlenden Steuererklärungen einzureichen.


Gerade bei mehreren betroffenen Jahren ist deshalb eine strukturierte Aufarbeitung erforderlich.

Fehlende Steuererklärungen und Abschlüsse
Bei Unternehmen und  Freiberuflern betrifft ein Rückstand häufig nicht nur eine einzelne Steuererklärung.

Nachzuholen können beispielsweise sein:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Jahresabschlüsse
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Soweit erforderlich, beziehen wir auch die persönliche steuerliche Situation des Unternehmers, Freiberuflers oder Gesellschafters in die Aufarbeitung ein.


Auch bei Vermietungseinkünften oder anderen umfangreicheren privaten Sachverhalten kann eine gemeinsame Betrachtung erforderlich sein.


Wenn mehrere Jahre aufgearbeitet werden müssen
Sind Steuererklärungen oder Abschlüsse über mehrere Jahre offen, muss zunächst festgestellt werden, welche Daten vorhanden sind und welche Arbeiten tatsächlich noch ausstehen.


Wir strukturieren die betroffenen Jahre, klären die erforderlichen Unterlagen und legen eine sinnvolle Reihenfolge für die Bearbeitung fest.


Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

  • laufende Fristen
  • bereits erlassene Bescheide
  • die Höhe der bestehenden Steuerforderungen
  • noch fehlende Buchhaltungs- und Abschlussarbeiten
  • die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Sachverhalte

So lässt sich auch eine umfangreichere steuerliche Aufarbeitung systematisch bearbeiten.


Mandatsübernahme unter Zeitdruck
Ein Wechsel der steuerlichen Betreuung erfolgt nicht immer langfristig geplant.


Manchmal besteht bereits akuter Handlungsbedarf, weil Fristen laufen, Steuererklärungen fehlen, Schätzungsbescheide ergangen sind oder das Finanzamt weitere Maßnahmen angekündigt hat.


SKD Steuerberatung übernimmt geeignete zeitkritische Mandate bundesweit, soweit die erforderlichen Arbeiten innerhalb der verfügbaren Kapazitäten fachlich zuverlässig bearbeitet werden können.


Für eine erste Einschätzung benötigen wir insbesondere:

  • die aktuellen Schreiben und Bescheide des Finanzamts
  • eine Übersicht über die betroffenen Jahre und Steuerarten
  • Informationen über laufende Fristen
  • vorhandene Buchhaltungs- und Abschlussdaten
  • Angaben zu bereits eingelegten Einsprüchen oder anderen Rechtsbehelfen

Damit können wir einschätzen, welche Schritte erforderlich sind und welche Arbeiten zuerst erledigt werden müssen.


Digitale und bundesweite Bearbeitung
Als digitale Steuerkanzlei betreuen wir Mandate bundesweit – unabhängig vom Unternehmens-, Praxis- oder Wohnsitz.


Unterlagen und Belege werden digital übermittelt. Besprechungen können per Video oder telefonisch erfolgen.


Im Rahmen des Mandats übernehmen wir auch die erforderliche Kommunikation mit dem Finanzamt.


Dadurch können auch zeitkritische Sachverhalte effizient bearbeitet werden, ohne dass ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich ist.


Nach der Aufarbeitung
Mit der Nachreichung der fehlenden Erklärungen muss die steuerliche Betreuung nicht enden.


Gerade nach einer umfangreicheren Aufarbeitung kann es sinnvoll sein, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen und Jahresabschluss künftig in feste Abläufe zu überführen.


So entsteht aus einem akuten steuerlichen Problem wieder eine strukturierte laufende Betreuung.


Sie haben eine Zwangsgeldandrohung oder einen Schätzungsbescheid erhalten?
Wenn Fristen laufen oder mehrere Steuerjahre betroffen sind, teilen Sie uns dies bitte bereits bei Ihrer Anfrage mit.


Hilfreich sind insbesondere Angaben dazu,

  • welches Schreiben Sie vom Finanzamt erhalten haben,
  • welche Jahre betroffen sind,
  • ob es sich um ein Unternehmen, eine freiberufliche Tätigkeit oder einen anderen Sachverhalt handelt,
  • welche Steuerarten betroffen sind und
  • welche Fristen aktuell laufen.

So können wir bereits vor dem ersten Gespräch einschätzen, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
Nehmen Sie Kontakt mit SKD Steuerberatung auf, wenn Sie Unterstützung bei einer Zwangsgeldandrohung, einem Schätzungsbescheid oder der Aufarbeitung fehlender Steuererklärungen benötigen.


 
 
 
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