Digitale Steuerberatung
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Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler und Vermieter

 Steuererklärungen sind mehr als die jährliche Pflicht gegenüber dem Finanzamt. Wir betrachten sie als Teil einer umfassenden Steuerberatung – mit Blick auf Gestaltungsmöglichkeiten und Ihre gesamte steuerliche Situation.


SKD Steuerberatung erstellt Steuererklärungen für Unternehmen und Freiberufler sowie die im Rahmen unserer Beratungsmandate erforderlichen persönlichen Steuererklärungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Steuererklärungen bei Vermietung und Immobilien.


Die Zusammenarbeit erfolgt digital und bundesweit. Wir übernehmen die Erstellung der Erklärungen, prüfen die darauf ergehenden Steuerbescheide und kommunizieren bei Rückfragen mit der Finanzverwaltung.


Betriebliche Steuererklärungen
Für Unternehmen und Freiberufler erstellen wir insbesondere:

  • Einkommensteuererklärungen 
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen

Welche Erklärungen erforderlich sind, hängt von der Tätigkeit, der Unternehmensstruktur und den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab.


Bei laufenden Mandaten stimmen wir Steuererklärungen, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss aufeinander ab. Dadurch können Sachverhalte über den gesamten Veranlagungszeitraum hinweg konsistent berücksichtigt und notwendige Informationen frühzeitig geklärt werden.


Betriebliche, freiberufliche und private Besteuerung gemeinsam betrachten
Bei Unternehmern, Freiberuflern und Gesellschaftern betrachten wir die betriebliche beziehungsweise freiberufliche und die private steuerliche Situation gemeinsam. Nur so lassen sich steuerliche Wechselwirkungen vollständig erfassen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen.


Das gilt für Unternehmen ebenso wie für freiberufliche Tätigkeiten und Praxen. Steuerliche Auswirkungen auf der beruflichen oder betrieblichen Ebene können sich unmittelbar auf die persönliche Besteuerung auswirken – und umgekehrt.


Wer Steuern sparen möchte, 
muss die steuerliche Gesamtsituation im Blick haben. 



Einzelne Ausgaben oder einzelne Steuerarten isoliert zu betrachten, greift häufig zu kurz. Erst das Zusammenspiel von beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeit, privaten Einkünften, Investitionen, Beteiligungen, Immobilien, Vermögen und langfristigen Planungen zeigt, wo sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben und Steuerbelastungen reduzieren lassen.

Unser Ziel ist es, steuerliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten gezielt zu nutzen und steuerliche Entscheidungen vorausschauend mit Ihnen zu planen.


Im Rahmen unserer laufenden Beratungsmandate erstellen wir deshalb auch die persönliche Einkommensteuererklärung und beziehen die verschiedenen Einkunftsquellen und steuerlich relevanten Lebensbereiche in die Gesamtbetrachtung ein.


Für Vermieter und Immobilieneigentümer übernehmen wir darüber hinaus auch eigenständige steuerliche Beratungsmandate.


Steuererklärungen bei Vermietung und Immobilien
Bei Vermietung und Immobilien können sich zahlreiche steuerliche Fragen ergeben – etwa zu Werbungskosten, Abschreibungen, Nutzungsänderungen oder Veräußerungen.


Wir berücksichtigen diese Sachverhalte bei der Einkommensteuererklärung und beraten Vermieter und Immobilieneigentümer auch zu weitergehenden steuerlichen Fragestellungen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei Erbschaften und Schenkungen geht es häufig nicht nur um die Erstellung einer Steuererklärung. Bewertung, Freibeträge, Vermögensstruktur und die Gestaltung einer Vermögensübertragung können ebenso entscheidend sein.
Diesen Bereich behandeln wir deshalb als eigenständiges Beratungsfeld.
Mehr zu Erbschaft- und Schenkungsteuer »

Prüfung von Steuerbescheiden und Kommunikation mit dem Finanzamt
Mit der Abgabe der Steuererklärung ist das Besteuerungsverfahren nicht immer abgeschlossen.

Wir prüfen die auf Grundlage unserer Erklärungen erlassenen Steuerbescheide und klären Abweichungen oder Rückfragen mit der Finanzverwaltung.

Ist ein Bescheid fehlerhaft oder bestehen unterschiedliche Auffassungen über die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts, prüfen wir die weiteren verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.

Steuererklärungen für zurückliegende Jahre
Nicht immer können Steuererklärungen innerhalb der vorgesehenen Fristen abgegeben werden. Fehlen Erklärungen bereits für mehrere Jahre oder hat das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen geschätzt, sollte die Situation möglichst schnell geordnet werden.


Wir übernehmen geeignete Mandate auch dann, wenn Steuererklärungen nachgeholt werden müssen oder bereits eine Zwangsgeldandrohung beziehungsweise ein Schätzungsbescheid vorliegt.

Mehr zu Zwangsgeldandrohung und Schätzungsbescheid »

Digital erstellt – persönlich betreut
Unterlagen und Informationen werden über sichere digitale Lösungen ausgetauscht. Dadurch können wir Steuererklärungen für Mandanten in ganz Deutschland bearbeiten und Rückfragen unabhängig vom Standort klären.


Digitale Prozesse sorgen für strukturierte Abläufe. Die steuerliche Beurteilung der Sachverhalte, die Prüfung der Ergebnisse und die persönliche Beratung bleiben dabei im Mittelpunkt.

Sie suchen Unterstützung bei Ihren betrieblichen Steuererklärungen, Ihrer persönlichen Einkommensteuer im Zusammenhang mit unternehmerischen oder freiberuflichen Einkünften oder bei Vermietung und Immobilien?


Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Beratungsbedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.






 
 
 
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