Steuerberatung für Physiotherapeuten
Wer eine Physiotherapiepraxis führt, trägt neben der Verantwortung für die Behandlung seiner Patienten auch unternehmerische Verantwortung. Mitarbeiter, Personalkosten, Praxisräume, Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung müssen im Blick behalten werden. Zugleich sind die Vergütungen für gesetzlich versicherte Patienten weitgehend durch vertragliche Regelungen vorgegeben.
SKD Steuerberatung unterstützt Physiotherapeuten und Inhaber von Physiotherapiepraxen mit laufender Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung sowie steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung. Unser Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Betreuung etablierter und wachsender Praxen mit digital organisierten Abläufen.
Wir betreuen Sie bundesweit, vollständig digital und mit persönlicher Beratung.
Steuerberatung, die die wirtschaftlichen Besonderheiten Ihrer Praxis berücksichtigt
Physiotherapiepraxen unterscheiden sich erheblich in Größe, Personalstruktur und Leistungsangebot. Während in kleineren Praxen der Inhaber häufig selbst einen großen Teil der Behandlungen übernimmt, gewinnen in größeren Praxen die Organisation der Behandlungskapazitäten und die laufenden Personalkosten zunehmend an Bedeutung.
Die Einnahmen stammen vielfach aus der Behandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten. Hinzu können Selbstzahlerleistungen, Präventionsangebote oder weitere Leistungen kommen. Diese unterschiedlichen Einnahmequellen können auch unterschiedliche umsatzsteuerliche Folgen haben.
Für die wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis kommt es deshalb nicht allein auf steigende Einnahmen an. Entscheidend ist auch, wie sich Personalkosten, laufende Aufwendungen und Investitionen entwickeln und welcher Ertrag dem Praxisinhaber tatsächlich verbleibt.
Eine laufende, aussagefähige Finanzbuchhaltung schafft hierfür eine wichtige Grundlage.
Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung für Physiotherapiepraxen
Laufende digitale Finanzbuchhaltung
Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung Ihrer Physiotherapiepraxis. Ihre Belege und Buchhaltungsunterlagen stellen Sie uns digital über DATEV Unternehmen online zur Verfügung.
Die Buchführung bildet die Grundlage für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten sowie für die spätere Gewinnermittlung oder den Jahresabschluss. Gleichzeitig ermöglicht sie, die Entwicklung der Einnahmen, betrieblichen Aufwendungen und des wirtschaftlichen Ergebnisses regelmäßig nachzuvollziehen.
Gerade in Praxen mit mehreren Mitarbeitern ist eine aktuelle Buchführung wichtig, um Veränderungen der Kostenstruktur rechtzeitig erkennen zu können.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
In Physiotherapiepraxen gehören die Personalkosten regelmäßig zu den größten betrieblichen Aufwendungen. Neben den Gehältern fallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere personalbezogene Kosten an.
Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der damit verbundenen Meldungen. Voraussetzung hierfür ist die vollständige und rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Abrechnungsdaten.
Durch die Verbindung von Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung lassen sich die Personalkosten in die laufende wirtschaftliche Betrachtung der Praxis einbeziehen.
Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Auf Grundlage der laufenden Buchführung erstellen wir abhängig von der Rechtsform und Unternehmensstruktur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss sowie die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.
Wir erstellen auch die private Einkommensteuererklärung des Praxisinhabers. Dadurch können betriebliche und private steuerliche Fragen im Zusammenhang betrachtet werden.
Umsatzsteuer bei physiotherapeutischen Leistungen
Die umsatzsteuerliche Behandlung physiotherapeutischer Leistungen erfordert eine sorgfältige Unterscheidung zwischen steuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen Angeboten. Bei steuerpflichtigen Leistungen ist außerdem zu prüfen, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % oder der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist.
Steuerfreie Heilbehandlungen
Physiotherapeutische Heilbehandlungen, die der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienen, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit sein.
Bei Physiotherapeuten kommt es dabei grundsätzlich auch auf die erforderliche ärztliche oder heilpraktische Verordnung beziehungsweise die Durchführung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme an.
Nicht jede Leistung einer Physiotherapiepraxis ist deshalb automatisch umsatzsteuerfrei.
Anschlussbehandlungen und Selbstzahlerleistungen
Werden physiotherapeutische Behandlungen nach Ablauf einer ärztlichen Verordnung auf eigene Kosten des Patienten fortgesetzt, ist die Umsatzsteuerbefreiung gesondert zu prüfen.
Entscheidend sind der weiterhin bestehende therapeutische Zweck und dessen ausreichender Nachweis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung auch dann in Betracht kommen, wenn vor Beginn der Anschlussbehandlung keine erneute ärztliche Verordnung vorlag.
Die bloße Fortsetzung einer zuvor ärztlich verordneten Behandlung genügt allerdings nicht ohne Weiteres für die Steuerbefreiung.
Auch bei anderen Selbstzahlerleistungen entscheidet die private Bezahlung für sich genommen weder über die Steuerfreiheit noch über die Steuerpflicht.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %
Nicht jede steuerpflichtige physiotherapeutische Leistung unterliegt automatisch dem Regelsteuersatz von 19 %.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG kann für bestimmte physiotherapeutische Heilmittel der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % in Betracht kommen. Dazu zählen nach der Verwaltungsauffassung beispielsweise Heilmassagen, Heilgymnastik und Elektrotherapie, soweit diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.
Maßgeblich ist nach der Verwaltungsauffassung insbesondere, ob die jeweilige Leistung nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses selbständig verordnungsfähig ist. Eine tatsächlich ausgestellte ärztliche Verordnung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Nicht begünstigt sind dagegen allgemeine Fitness- und Wellnessangebote oder Leistungen, die nicht unter die gesetzlichen Voraussetzungen der Steuerermäßigung fallen.
Die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung ist deshalb anhand des jeweiligen Leistungsangebots zu prüfen.
Präventions-, Fitness- und Wellnessangebote
Leistungen zur allgemeinen Gesundheitsförderung oder Steigerung des Wohlbefindens sind von medizinisch indizierten Heilbehandlungen zu unterscheiden.
Dazu können beispielsweise Wellnessmassagen, allgemeines Fitness- und Gerätetraining oder bestimmte Präventionsangebote gehören.
Solche Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 %, soweit keine besondere Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung eingreift.
Gerade bei der Erweiterung des Leistungsangebots sollte die umsatzsteuerliche Behandlung frühzeitig geprüft werden. Eine zutreffende Einordnung ist auch für die Rechnungsstellung und die Behandlung der Vorsteuer von Bedeutung.
Betriebswirtschaftliche Beratung für eine wirtschaftlich tragfähige Praxis
Eine gut ausgelastete Physiotherapiepraxis ist nicht automatisch auch wirtschaftlich erfolgreich. Hohe Personalkosten, steigende Raumkosten oder Investitionen können dazu führen, dass sich zunehmende Einnahmen nicht entsprechend im Gewinn niederschlagen.
Die wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis lässt sich deshalb nicht allein anhand des Umsatzes beurteilen.
Personalkosten und Kostenstruktur
Mit zunehmender Praxisgröße gewinnt die Entwicklung der Personalkosten an Bedeutung. Zusätzliche Mitarbeiter können die Behandlungskapazitäten erweitern, führen aber zugleich zu höheren laufenden Verpflichtungen.
Die Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung liefern wichtige Informationen, um die Entwicklung dieser Kosten nachzuvollziehen und ihre Auswirkungen auf das Praxisergebnis zu beurteilen.
Einnahmen und Wirtschaftlichkeit des Leistungsangebots
Physiotherapiepraxen erbringen häufig unterschiedliche Leistungen mit verschiedenen Vergütungsstrukturen. Dazu gehören insbesondere Behandlungen gesetzlich und privat versicherter Patienten sowie gegebenenfalls zusätzliche Selbstzahlerangebote.
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit können neben den Einnahmen auch Behandlungszeiten, Personaleinsatz und verfügbare Kapazitäten relevant sein.
Eine weitergehende Analyse einzelner Leistungen setzt deshalb ergänzende Informationen aus der Praxis voraus. Auf dieser Grundlage können im Rahmen einer gesondert vereinbarten betriebswirtschaftlichen Beratung beispielsweise Kostenstrukturen und wirtschaftliche Auswirkungen unterschiedlicher Leistungsangebote untersucht werden.
Liquidität, Investitionen und Finanzierung
Auch eine profitable Praxis benötigt ausreichende Liquidität, um Gehälter, Mieten, laufende betriebliche Verpflichtungen und Investitionen finanzieren zu können.
Bei größeren Anschaffungen, der Erweiterung von Praxisräumen oder der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter sollten deshalb nicht nur die steuerlichen Folgen, sondern auch die Auswirkungen auf Finanzierung und Liquidität berücksichtigt werden.
Unsere betriebswirtschaftliche Beratung baut auf den vorhandenen Unternehmenszahlen auf und kann bei entsprechendem Beratungsbedarf um zusätzliche Analysen und Planungsrechnungen ergänzt werden.
Praxisgründung, Übernahme und Weiterentwicklung
Bei der Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis werden wichtige wirtschaftliche und steuerliche Weichen gestellt.
Dazu gehören insbesondere die Rechtsform, die Finanzierung der Praxiseinrichtung, Investitionen in Räume und Geräte sowie die Organisation der Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung.
Auch bei bestehenden Praxen können Veränderungen neue steuerliche und wirtschaftliche Fragen auslösen. Das gilt beispielsweise für die Erweiterung der Praxisräume, zusätzliche Mitarbeiter, neue Leistungsangebote oder die Zusammenarbeit mit weiteren Praxisinhabern.
Wir begleiten die damit verbundenen steuerlichen Fragestellungen und berücksichtigen im Rahmen der vereinbarten Beratung auch die wirtschaftlichen Auswirkungen geplanter Veränderungen.
Vollständig digital – persönlich und bundesweit
Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Für die laufende Finanzbuchhaltung nutzen wir DATEV Unternehmen online. Auch der digitale Austausch weiterer Unterlagen und die Kommunikation erfolgen über sichere DATEV-Anwendungen.
Eine Zusammenarbeit ist dadurch unabhängig vom Standort Ihrer Physiotherapiepraxis möglich. Sie müssen keine Unterlagen persönlich in der Kanzlei abgeben.
Steuerliche und wirtschaftliche Fragen besprechen wir direkt per Telefon, Videokonferenz oder über die vereinbarten digitalen Kommunikationswege.
Grundlage unserer Zusammenarbeit sind geordnete digitale Prozesse, die regelmäßige Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und eine verlässliche Abstimmung.
Digitale Steuerberatung – persönlich. zuverlässig. bundesweit.
Steuerberaterwechsel für Ihre Physiotherapiepraxis
Auch mit einer bestehenden Physiotherapiepraxis können Sie zu unserer Kanzlei wechseln.
Vor der Mandatsübernahme klären wir den aktuellen Bearbeitungsstand, laufende steuerliche Verpflichtungen und den gewünschten Leistungsumfang. Anschließend stimmen wir die erforderliche Datenübernahme mit dem bisherigen Steuerberater ab.
Voraussetzung für eine geordnete Fortführung der laufenden Betreuung ist, dass die benötigten Buchführungs-, Lohn- und Abschlussdaten vollständig zur Verfügung stehen.
Wenn Sie für Ihre Physiotherapiepraxis eine digital arbeitende Steuerkanzlei suchen, die Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und persönliche steuerliche Beratung miteinander verbindet, können wir in einem ersten Gespräch klären, ob eine Zusammenarbeit fachlich und organisatorisch passt.
Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Bedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.