Steuerberatung im Gesundheitswesen
Unternehmen und Praxen im Gesundheits- und Sozialwesen haben besondere steuerliche und wirtschaftliche Anforderungen. Wir betreuen Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten und weitere Heilberufe sowie ambulante Pflege- und soziale Dienste bei der laufenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Auch Tierärzte können wir im Rahmen unserer allgemeinen steuerlichen Beratung betreuen.
Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig digital und ist unabhängig von Ihrem Standort möglich. Gleichzeitig legen wir Wert auf eine persönliche, verlässliche Betreuung und eine laufende Abstimmung zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen Ihres Unternehmens oder Ihrer Praxis.
Steuerberatung, die Ihre Branche berücksichtigt
Eine Arztpraxis, eine psychotherapeutische Praxis und ein ambulanter Pflegedienst haben unterschiedliche Strukturen, Leistungsangebote und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diese Unterschiede wirken sich auch auf die steuerliche Beratung aus.
Bei Praxen können beispielsweise die umsatzsteuerliche Behandlung einzelner Leistungen, Investitionen, Kooperationen oder Veränderungen der Praxisstruktur eine Rolle spielen. In ambulanten Pflege- und sozialen Diensten stehen häufig Personalkosten, Lohnabrechnung, Liquidität und die laufende wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens besonders im Vordergrund.
Deshalb betrachten wir nicht nur einzelne Steuererklärungen oder Buchungsvorgänge. Eine verlässliche laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung und die steuerliche Beratung sollten zusammenpassen und eine Grundlage dafür schaffen, steuerliche und wirtschaftliche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen.
Für wen wir arbeiten
Ärzte und Zahnärzte
Wir betreuen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der laufenden steuerlichen Betreuung ihrer Praxis. Dazu gehören insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung, die Gewinnermittlung beziehungsweise der Jahresabschluss sowie die betrieblichen und privaten Steuererklärungen im Rahmen des Mandats.
Darüber hinaus begleiten wir steuerliche Fragestellungen, die sich aus Investitionen, dem Leistungsangebot oder Veränderungen der Praxisstruktur ergeben. Auch bei Gründung, Übernahme, Aufnahme weiterer Partner oder einer späteren Praxisnachfolge ist es sinnvoll, steuerliche Folgen frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Psychotherapeuten und weitere Heilberufe
Bei psychotherapeutischen Praxen und anderen Heilberufen steht häufig zunächst die laufende steuerliche Betreuung im Vordergrund. Mit wachsender Praxis können zusätzliche Themen wie Personal, Investitionen oder die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis hinzukommen.
Eine laufende, digital organisierte Finanzbuchhaltung schafft dabei nicht nur die Grundlage für Steuererklärungen und Gewinnermittlung. Sie ermöglicht zugleich einen besseren Überblick darüber, wie sich Einnahmen, Kosten und Liquidität entwickeln.
Ambulante Pflege und soziale Dienste
Ambulante Pflege, Krankenpflege, psychosoziale Betreuung und andere ambulante soziale Dienste sind häufig personalintensive Unternehmen. Damit gewinnen neben der laufenden Finanzbuchhaltung insbesondere die Lohnabrechnung, Personalkosten und die wirtschaftliche Steuerung an Bedeutung.
Aussagefähige Auswertungen, nachvollziehbare Kostenstrukturen und ein laufender Blick auf die Liquidität helfen dabei, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Gerade bei wachsenden Unternehmen reicht es deshalb nicht aus, Buchhaltung ausschließlich als Grundlage für die Steuererklärung zu verstehen.
Wir verbinden die laufende steuerliche Betreuung mit einem Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.
Laufende Steuerberatung aus einer Hand
Eine verlässliche steuerliche Betreuung beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss oder der Steuererklärung. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist eine laufende und digital organisierte Bearbeitung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung wird laufend und digital geführt. Belege und Daten werden elektronisch bereitgestellt und verarbeitet. Dadurch stehen aktuelle Zahlen zur Verfügung, die sowohl für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten als auch für die wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens genutzt werden können.
Die laufende Buchführung bildet zugleich die Grundlage für Gewinnermittlung oder Jahresabschluss sowie für die betrieblichen Steuererklärungen.
Lohnabrechnung
Viele Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigen Mitarbeiter. Eine verlässliche laufende Lohnabrechnung ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Betreuung.
Sie sollte organisatorisch in die übrigen Kanzleiprozesse eingebunden sein und eine zuverlässige Grundlage für Meldungen, Abrechnungen und die laufende Betrachtung der Personalkosten schaffen.
Jahresabschluss, EÜR und Steuererklärungen
Auf Grundlage der laufenden Buchführung erstellen wir – abhängig von Rechtsform und Unternehmensstruktur – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss sowie die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.
Gerne übernehmen wir auch die private Einkommensteuererklärung des Praxis- oder Unternehmensinhabers. Betriebliche und private steuerliche Fragen können dadurch im Zusammenhang betrachtet werden.
Laufende steuerliche Beratung
Steuerliche Entscheidungen lassen sich häufig besser gestalten, wenn sie während des Jahres und nicht erst nach dessen Ablauf besprochen werden.
Deshalb verstehen wir laufende Steuerberatung nicht nur als Erfüllung von Deklarationspflichten. Investitionen, Veränderungen im Unternehmen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle können frühzeitig eingeordnet und ihre steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Branchenspezifische steuerliche Fragestellungen
Praxen und Heilberufe
Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und anderen Heilberufen können neben den laufenden Steuerpflichten zusätzliche Fragestellungen entstehen.
Dazu gehören beispielsweise die umsatzsteuerliche Einordnung unterschiedlicher Leistungen, Investitionen in Praxisräume oder Ausstattung sowie Veränderungen der Praxis- oder Beteiligungsstruktur. Auch bei Praxisgründung, Praxisübernahme, Kooperationen oder der späteren Nachfolge sollten steuerliche Folgen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Nicht jede Fragestellung ist in jeder Praxis relevant. Entscheidend ist deshalb eine Beratung, die sich an der tatsächlichen Struktur und Entwicklung der jeweiligen Praxis orientiert.
Ambulante Pflege und soziale Dienste
Bei ambulanten Pflege- und sozialen Diensten liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt häufig stärker auf Personal, laufenden Kosten und Liquidität.
Eine aktuelle Finanzbuchhaltung und eine verlässliche Lohnabrechnung schaffen hier die Grundlage, um Personalkosten, Kostenstrukturen und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nachvollziehen zu können. Je nach Größe und Organisation des Betriebs können zusätzliche Auswertungen oder Kostenstellen sinnvoll sein.
Auch Investitionen, Wachstum oder Veränderungen der Unternehmensstruktur sollten nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit Liquidität, steuerlichen Auswirkungen und der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung.
Zahlen verstehen und Unternehmen steuern
Eine Finanzbuchhaltung erfüllt steuerliche Pflichten. Sie kann aber mehr leisten.
Aktuelle und aussagefähige Zahlen helfen dabei, Entwicklungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen. Wie verändern sich Umsätze und Kosten? Wie entwickeln sich die Personalkosten? Welche Auswirkungen haben Investitionen? Wie stellt sich die Liquidität dar?
Gerade bei Praxen und personalintensiven Unternehmen ist es sinnvoll, diese Fragen nicht erst am Jahresende zu stellen.
Unsere betriebswirtschaftliche Beratung baut deshalb auf den laufenden Unternehmenszahlen auf. Ziel ist nicht eine zusätzliche Auswertung um ihrer selbst willen, sondern eine Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Je nach Unternehmen und Beratungsbedarf können dabei insbesondere Kostenentwicklung, Liquidität, Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung im Mittelpunkt stehen.
Gründung, Entwicklung und Nachfolge
Steuerliche Beratung ist besonders wichtig, wenn sich eine Praxis oder ein Unternehmen verändert.
Das beginnt bereits bei der Gründung oder Übernahme. Rechtsform, Investitionen und Finanzierung können steuerliche Folgen haben, die möglichst vor einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Auch Wachstum, die Aufnahme weiterer Partner oder andere Veränderungen der Unternehmensstruktur können neue steuerliche Fragen auslösen.
Bei einer späteren Praxis- oder Unternehmensnachfolge begleiten wir die steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der geplanten Übergabe oder Veräußerung. Bei Themen, die zusätzliche rechtliche, finanzierungsbezogene oder andere Spezialberatung erfordern, sollte die Abstimmung mit den jeweiligen Fachberatern frühzeitig erfolgen.
Digital arbeiten – persönlich beraten
Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Belege, Auswertungen und andere Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt und verarbeitet. Für die laufende Zusammenarbeit nutzen wir insbesondere die digitalen Lösungen der DATEV.
Dadurch ist eine Betreuung unabhängig vom Standort bundesweit möglich.
Die digitale Organisation ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung. Fragen und Entscheidungen besprechen wir direkt – telefonisch, per Videokonferenz oder über die vereinbarten digitalen Kommunikationswege.
So verbinden wir strukturierte digitale Prozesse mit persönlicher steuerlicher Betreuung.
Digitale Steuerberatung – persönlich. zuverlässig. bundesweit.
Wechsel zu unserer Kanzlei
Auch eine bereits bestehende Praxis oder ein bestehendes Unternehmen kann die steuerliche Betreuung wechseln.
Vor der Übernahme klären wir gemeinsam den aktuellen Bearbeitungsstand, laufende Fristen und den Umfang des künftigen Mandats. Anschließend wird die erforderliche Datenübernahme mit dem bisherigen Steuerberater abgestimmt und die laufende Bearbeitung in unsere digitalen Kanzleiprozesse überführt.
Eine geordnete Übergabe ist dabei entscheidend. Bestehende Buchführungs-, Lohn- und Abschlussdaten müssen vollständig zur Verfügung stehen, damit die steuerliche Betreuung zuverlässig fortgeführt werden kann.
Wenn Sie für Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen im Gesundheits- oder Sozialwesen eine digital arbeitende Steuerkanzlei suchen, die laufende Steuerberatung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung miteinander verbindet, können wir in einem ersten Gespräch klären, ob eine Zusammenarbeit fachlich und organisatorisch passt.
Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Bedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.