Steuerberatung für Tierärzte und Tierarztpraxen
Wer eine Tierarztpraxis führt, trägt nicht nur Verantwortung für die Gesundheit seiner tierischen Patienten, sondern auch für sein Unternehmen. Mitarbeiter, Praxisorganisation, medizinische Ausstattung, laufende Kosten und Investitionen müssen mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Praxis in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig verlangen steuerliche Pflichten und betriebswirtschaftliche Entscheidungen regelmäßig Aufmerksamkeit.
SKD Steuerberatung unterstützt Tierärzte und Inhaber von Tierarztpraxen mit laufender Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung sowie steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuverlässig zu organisieren und die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick zu behalten.
Unsere Kanzlei betreut Sie bundesweit – vollständig digital, mit persönlichen Ansprechpartnern und klar geregelten Abläufen.
Steuerberatung für die unterschiedlichen Anforderungen Ihrer Tierarztpraxis
Ob Kleintierpraxis, Praxis für Vögel und Exoten, Pferdepraxis, Nutztierpraxis oder gemischte Tierarztpraxis: Die wirtschaftlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Behandlungsschwerpunkt, Praxisgröße und Organisation.
In Kleintierpraxen und spezialisierten Überweisungspraxen können beispielsweise aufwendige Diagnostik, moderne OP-Ausstattung und ein größeres Praxisteam erhebliche Investitionen und laufende Kosten verursachen. Bei Pferde- und Nutztierpraxen spielen dagegen häufig Außentermine, Fahrzeuge, mobile Behandlungsausstattung und die Betreuung landwirtschaftlicher Betriebe eine besondere Rolle.
Auch zwischen einer inhabergeführten Einzelpraxis und einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren angestellten Tierärzten bestehen wirtschaftliche und organisatorische Unterschiede.
Wir berücksichtigen diese Besonderheiten bei der laufenden steuerlichen Betreuung und bei der Beurteilung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.
Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung für Tierarztpraxen
Laufende digitale Finanzbuchhaltung
Eine aktuelle und aussagefähige Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten und für wirtschaftliche Entscheidungen.
Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung Ihrer Tierarztpraxis. Ihre Belege und Buchhaltungsunterlagen stellen Sie uns digital über DATEV Unternehmen online zur Verfügung.
Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis – von tierärztlichen Behandlungsleistungen über die Abgabe von Arzneimitteln und den Verkauf von Waren bis zu Investitionen in medizinische Ausstattung.
Regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen ermöglichen Ihnen, die Entwicklung von Einnahmen, Kosten und Praxisergebnis nachzuvollziehen. Damit erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die wirtschaftliche Führung Ihrer Praxis.
Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Praxisteam
Tiermedizinische Fachangestellte, angestellte Tierärzte, Auszubildende und weitere Mitarbeiter sind für viele Tierarztpraxen unverzichtbar.
Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, Teilzeitbeschäftigung, Bereitschafts- und Notdienste sowie besondere Vergütungsbestandteile können die Lohnabrechnung anspruchsvoll machen.
Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der erforderlichen Meldungen. Grundlage hierfür ist die vollständige und rechtzeitige Bereitstellung der abrechnungsrelevanten Personal- und Lohndaten.
Durch die Verbindung von Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung können wir zugleich die Entwicklung Ihrer Personalkosten in die wirtschaftliche Betrachtung der Praxis einbeziehen.
Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Auf Grundlage der laufenden Finanzbuchhaltung erstellen wir abhängig von der Rechtsform und Unternehmensstruktur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder den Jahresabschluss sowie die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.
Wir übernehmen auch die private Einkommensteuererklärung des Praxisinhabers. Dadurch können betriebliche und persönliche steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang betrachtet werden.
Steuerliche Besonderheiten von Tierarztpraxen
Umsatzsteuer auf tierärztliche Leistungen und Warenverkäufe
Anders als viele humanmedizinische Heilbehandlungen sind tierärztliche Behandlungsleistungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Je nach Praxis entstehen daneben Umsätze aus der Abgabe von Arzneimitteln, dem Verkauf von Diät- und Ergänzungsfuttermitteln oder anderen Waren. Dabei können unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen und Steuersätze zur Anwendung kommen.
Eine zutreffende Erfassung dieser Umsätze ist deshalb für die laufende Finanzbuchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahreserklärung von Bedeutung.
Tierärztliche Hausapotheke und Warenbestände
Die Tierärztliche Hausapotheke gehört zum betrieblichen Alltag vieler Praxen. Der Einkauf, die Lagerhaltung und die Abgabe von Arzneimitteln sind nicht nur organisatorisch, sondern auch steuerlich und betriebswirtschaftlich relevant.
Neben den Arzneimitteln können weitere Warenbestände und medizinische Verbrauchsmaterialien das Praxisergebnis beeinflussen.
Wir berücksichtigen die damit verbundenen Geschäftsvorfälle bei der laufenden Buchführung und ihrer steuerlichen Einordnung.
Rechtsform und Praxisgemeinschaften
Tierarztpraxen werden häufig als Einzelpraxis geführt. Daneben bestehen Gemeinschaftspraxen und unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Organisationsformen.
Bei der Aufnahme weiterer Praxisinhaber, der Gründung einer Gesellschaft oder einer Änderung der bestehenden Praxisstruktur ergeben sich regelmäßig steuerliche Fragen.
Wir beraten Sie zu den steuerlichen Auswirkungen der Rechtsformwahl, der Gewinnverteilung und der Weiterentwicklung Ihrer Praxis.
Betriebswirtschaftliche Beratung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Tierarztpraxis
Eine gut ausgelastete Tierarztpraxis ist nicht automatisch auch wirtschaftlich erfolgreich.
Steigende Personalkosten, höhere Preise für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie Investitionen in moderne Behandlungstechnik können das Praxisergebnis erheblich beeinflussen.
Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Umsätze, sondern auch die Kostenstruktur, die Rentabilität und die Liquidität regelmäßig zu betrachten.
Personalkosten und Praxisorganisation
Mit zusätzlichen Mitarbeitern erweitern sich die Behandlungsmöglichkeiten und Kapazitäten Ihrer Praxis. Gleichzeitig steigen die laufenden finanziellen Verpflichtungen.
Gerade bei unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen und einem größeren Praxisteam ist es wichtig, die Personalkosten im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung zu beurteilen.
Die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung liefern hierfür wesentliche Informationen. Im Rahmen einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Beratung können wir Kostenentwicklungen analysieren und ihre Auswirkungen auf das Praxisergebnis mit Ihnen besprechen.
Rentabilität und wirtschaftliche Entwicklung
Die wirtschaftliche Situation einer Tierarztpraxis hängt von zahlreichen Faktoren ab: Behandlungsschwerpunkte, Praxisgröße, Personaleinsatz, laufende Kosten und Investitionen beeinflussen das Ergebnis.
Auch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bildet einen wesentlichen Rahmen für die Vergütung tierärztlicher Leistungen. Die Entwicklung der Einnahmen muss deshalb im Zusammenhang mit den betrieblichen Kosten betrachtet werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis anhand aussagefähiger Buchführungsdaten nachzuvollziehen.
Bei weitergehendem Beratungsbedarf können ergänzende Analysen zur Kostenstruktur, Rentabilität und Ergebnisentwicklung vereinbart werden.
Investitionen, Finanzierung und Liquidität
Moderne Tiermedizin erfordert häufig erhebliche Investitionen – beispielsweise in Ultraschall- und Röntgengeräte, Labortechnik, OP-Ausstattung, Praxisräume oder Fahrzeuge für die mobile tierärztliche Versorgung.
Vor größeren Anschaffungen sollten neben den steuerlichen Auswirkungen auch die Finanzierung und die langfristige Belastung der Praxis berücksichtigt werden.
Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Beurteilung geplanter Investitionen und unterstützen Sie bei Bedarf mit betriebswirtschaftlichen Berechnungen zur Finanzierung und Liquiditätsentwicklung.
Praxisgründung, Praxisübernahme und Nachfolge
Die Gründung oder Übernahme einer Tierarztpraxis ist eine wichtige berufliche und wirtschaftliche Entscheidung. Neben dem Kaufpreis oder den Gründungsinvestitionen müssen unter anderem die Finanzierung, die laufenden Praxiskosten und die künftige wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie bei den damit verbundenen steuerlichen Fragen, insbesondere zur Rechtsform, zur steuerlichen Behandlung von Investitionen und zum Aufbau einer geordneten digitalen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung.
Auch für bestehende Tierarztpraxen können Veränderungen neue Beratungsfragen aufwerfen. Dazu gehören beispielsweise die Erweiterung der Praxis, die Aufnahme weiterer Gesellschafter, zusätzliche Praxisstandorte oder die Vorbereitung einer späteren Praxisabgabe.
Bei einer Praxisnachfolge sind neben der wirtschaftlichen Bewertung insbesondere die steuerlichen Auswirkungen einer Übertragung sowie die persönlichen Ziele des Praxisinhabers zu berücksichtigen.
Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Planung und unterstützen Sie dabei, die wirtschaftlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen zu beurteilen.
Digitale Steuerberatung – persönlich und bundesweit
Im Praxisalltag benötigen Sie verlässliche Abläufe, die Ihnen möglichst wenig zusätzliche Verwaltungsarbeit verursachen.
Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Für die laufende Finanzbuchhaltung nutzen wir DATEV Unternehmen online. Auch der digitale Austausch weiterer Unterlagen und die Kommunikation erfolgen über sichere DATEV-Anwendungen.
Dadurch können wir Tierarztpraxen bundesweit betreuen – unabhängig davon, ob sich Ihre Praxis in einer Großstadt, einer kleineren Gemeinde oder im ländlichen Raum befindet.
Sie benötigen keine Papierordner und müssen keine Unterlagen persönlich in unserer Kanzlei abgeben.
Gleichzeitig legen wir Wert auf persönliche Beratung. Steuerliche und wirtschaftliche Fragen besprechen wir telefonisch oder per Videokonferenz.
Digitale Steuerberatung – persönlich. zuverlässig. bundesweit.
Steuerberaterwechsel für Ihre Tierarztpraxis
Sie führen bereits eine Tierarztpraxis und möchten Ihren Steuerberater wechseln?
Ein Wechsel ist auch während des laufenden Praxisbetriebs möglich. Wichtig sind eine geordnete Übergabe der Buchführungs-, Lohn- und Abschlussdaten sowie eine rechtzeitige Abstimmung der laufenden steuerlichen Verpflichtungen.
Vor einer Mandatsübernahme klären wir den aktuellen Bearbeitungsstand, die Organisation Ihrer Buchhaltung und den gewünschten Leistungsumfang. Anschließend stimmen wir die erforderliche Datenübernahme mit dem bisherigen Steuerberater ab.
Wenn Sie für Ihre Tierarztpraxis eine digital arbeitende Steuerkanzlei suchen, die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und persönliche steuerliche Beratung miteinander verbindet, freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Bedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.