Digitale Steuerberatung
persönlich. zuverlässig. bundesweit.


Steuerberatung für Ärzte und Arztpraxen

Eine Arztpraxis zu führen bedeutet, neben der medizinischen Versorgung auch unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Personalkosten, Investitionen, Honorareinnahmen und Steuerzahlungen beeinflussen die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis. Dafür benötigen Sie eine zuverlässige Finanzbuchhaltung, aussagefähige Auswertungen und eine steuerliche Beratung, die die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeiten berücksichtigt.


SKD Steuerberatung unterstützt niedergelassene Ärzte und ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften bei der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Gewinnermittlung und steuerlichen Beratung.


Unsere Zusammenarbeit ist vollständig digital und bundesweit möglich. Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen besprechen wir persönlich mit Ihnen.


Laufende Finanzbuchhaltung für Ihre Arztpraxis
Die Finanzbuchhaltung einer Arztpraxis muss unterschiedliche Einnahmen und Ausgaben zutreffend erfassen. Dazu gehören beispielsweise Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung, privatärztliche Einnahmen, Selbstzahlerleistungen sowie die laufenden Personal-, Raum- und Betriebskosten.


Wir übernehmen die laufende digitale Finanzbuchhaltung Ihrer Praxis und achten auf die zutreffende steuerliche Einordnung und Erfassung der unterschiedlichen Geschäftsvorfälle.


Wir führen die Finanzbuchhaltung grundsätzlich als Offene-Posten-Buchhaltung (OPOS). Dadurch lassen sich offene Forderungen und Verbindlichkeiten systematisch überwachen sowie Zahlungseingänge und -ausgänge laufend und zuverlässig abstimmen.


Sie erhalten regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen, mit denen Sie die Entwicklung Ihrer Praxiseinnahmen, Betriebsausgaben und Ergebnisse nachvollziehen können. Damit stehen Ihnen nicht erst zum Jahresende wichtige Informationen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zur Verfügung.


Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Praxispersonal
Medizinische Fachangestellte, angestellte Ärzte und weiteres Praxispersonal sind ein wesentlicher Bestandteil des Praxisbetriebs. Gleichzeitig stellen die Personalkosten einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dar.


Wir übernehmen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der erforderlichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen.


Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Beschäftigungs- und Vergütungsformen, beispielsweise Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und vereinbarte Sonderzahlungen.


Die digitale Bereitstellung der Lohnunterlagen und die Berücksichtigung der Personalkosten in Ihren betriebswirtschaftlichen Auswertungen ergänzen die laufende Betreuung.


Gewinnermittlung und Steuererklärungen
Viele niedergelassene Ärzte ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei sind insbesondere der Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen und des Abflusses von Betriebsausgaben sowie die steuerliche Behandlung von Investitionen zu beachten.


Auf Grundlage der von uns laufend geführten Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder, soweit erforderlich, den Jahresabschluss sowie die betrieblichen Steuererklärungen.


Auch Ihre persönliche Einkommensteuererklärung übernehmen wir im Rahmen der vereinbarten Betreuung. So können wir die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Praxistätigkeit im Zusammenhang mit Ihren privaten steuerlichen Verhältnissen betrachten.


Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und unterstützen Sie bei der Planung und Anpassung von Steuervorauszahlungen.


Umsatzsteuer bei ärztlichen Leistungen
Nicht jede Leistung eines Arztes ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG betrifft insbesondere Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienen.


Entscheidend ist der therapeutische Zweck der Leistung. Ob die Kosten von einer Krankenkasse übernommen oder dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden, ist für die Umsatzsteuerbefreiung nicht allein ausschlaggebend.


Deshalb können auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) umsatzsteuerfrei sein. Bei ärztlichen Gutachten, ästhetischen Behandlungen und anderen Leistungen außerhalb der klassischen Patientenversorgung ist eine differenzierte Prüfung erforderlich.


Maßgeblich sind die tatsächlich erbrachte Leistung und ihre medizinische Zielsetzung. Gerade in Abgrenzungsfällen kommt dem Nachweis und der Dokumentation der medizinischen Indikation besondere Bedeutung zu.


Weitere umsatzsteuerliche Fragen können sich bei der gesonderten Abgabe von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln, der Überlassung medizinischer Geräte sowie bei Leistungen von Praxis-, Apparate- und Laborgemeinschaften ergeben. Dabei ist unter anderem zwischen eigenständigen Leistungen und Nebenleistungen zu einer steuerfreien Heilbehandlung zu unterscheiden.


Vorsteuerabzug und Praxisinvestitionen
Werden in einer Arztpraxis sowohl steuerfreie Heilbehandlungen als auch steuerpflichtige Leistungen erbracht, ist der Vorsteuerabzug besonders sorgfältig zu prüfen.


Vorsteuerbeträge, die steuerfreien Heilbehandlungen zuzurechnen sind, sind grundsätzlich nicht abziehbar. Werden Eingangsleistungen sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze verwendet, ist eine sachgerechte Aufteilung der Vorsteuer erforderlich.


Bei größeren Investitionen in medizinische Geräte, Praxisausstattung oder Praxisräume können sich daraus erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen ergeben.


Auch beim Erwerb von Praxisgeräten aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder beim Bezug bestimmter Dienstleistungen aus dem Ausland können Umsatzsteuerpflichten in Deutschland entstehen – selbst dann, wenn eine Praxis überwiegend steuerfreie Heilbehandlungen erbringt.


Wir unterstützen Sie bei der umsatzsteuerlichen Einordnung Ihrer Praxisleistungen, deren zutreffender Erfassung in der Finanzbuchhaltung und der Prüfung des Vorsteuerabzugs. Bei neuen Leistungsangeboten und geplanten Investitionen berücksichtigen wir die umsatzsteuerlichen Auswirkungen frühzeitig in der Beratung.


Betriebswirtschaftliche Beratung für Ihre Arztpraxis
Ein positives Praxisergebnis bedeutet nicht automatisch, dass ausreichend Liquidität für Investitionen, private Entnahmen und Steuerzahlungen zur Verfügung steht.


Gerade bei schwankenden Honorareinnahmen, zeitlich versetzten Abrechnungen und größeren Investitionen ist es wichtig, die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis regelmäßig zu beurteilen.


Auf Grundlage der laufenden Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Einnahmen und Kosten, der Beurteilung Ihrer Liquidität und der Planung anstehender Steuerzahlungen.


Auch bei der Anschaffung medizinischer Geräte, einer personellen Erweiterung oder anderen wesentlichen Veränderungen Ihrer Praxis betrachten wir die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.


Unser Ziel ist es, Ihnen verlässliche Informationen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.


Berufsausübungsgemeinschaften und ärztliche Kooperationen
Ärzte können ihre Tätigkeit in unterschiedlichen Organisationsformen ausüben. Neben der Einzelpraxis kommen beispielsweise Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und weitere Kooperationsformen in Betracht.


Die gewählte Struktur hat Auswirkungen auf die Gewinnermittlung, die steuerliche Behandlung gemeinsamer Leistungen und die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Bei Berufsausübungsgemeinschaften sind insbesondere auch die Gewinnverteilung und die Behandlung des Sonderbetriebsvermögens von Bedeutung.


Besondere Aufmerksamkeit verdient die Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Insbesondere bei Personengesellschaften können bestimmte gewerbliche Betätigungen oder Veränderungen im Gesellschafterkreis Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung der gesamten Tätigkeit haben.


Wir beraten Sie zu den steuerlichen Fragen der Zusammenarbeit und begleiten Veränderungen bestehender Praxisstrukturen.


Praxisgründung, Praxisübernahme und Nachfolge
Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist mit langfristigen finanziellen Entscheidungen verbunden. Neben der Finanzierung sind unter anderem die steuerliche Behandlung des Praxiskaufpreises, Abschreibungen und die künftige Liquiditätsentwicklung zu berücksichtigen.


Bereits bei der Planung einer Praxisgründung oder -übernahme ist es sinnvoll, den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf, die laufenden Praxiskosten und die zu erwartende steuerliche Belastung in die wirtschaftlichen Überlegungen einzubeziehen.


Auch die Aufnahme eines weiteren Praxispartners, die Übertragung von Praxisanteilen oder eine spätere Praxisveräußerung können weitreichende steuerliche Folgen haben.


Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Beurteilung und Planung dieser Veränderungen, damit wesentliche steuerliche Auswirkungen bereits vor der Umsetzung berücksichtigt werden können.


Digitale Zusammenarbeit mit persönlicher Beratung
Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Belege und Unterlagen werden elektronisch übermittelt, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung digital bearbeitet und Auswertungen online bereitgestellt.


Für die Zusammenarbeit nutzen wir insbesondere die digitalen Lösungen der DATEV, darunter DATEV Unternehmen online.


Klare Abläufe und die regelmäßige Bearbeitung sorgen dafür, dass die für Ihre steuerliche Betreuung erforderlichen Unterlagen laufend verarbeitet werden und nicht erst am Jahresende zusammengestellt werden müssen.


Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Ob Sie Fragen zu Ihrer Gewinnentwicklung, einer Investition oder einer geplanten Veränderung Ihrer Praxis haben: Wir besprechen die anstehenden Themen direkt mit Ihnen – telefonisch oder per Videokonferenz.


Digitale Steuerberatung – persönlich. zuverlässig. bundesweit.


Steuerberaterwechsel für Ihre Arztpraxis
Sie möchten die steuerliche Betreuung Ihrer bestehenden Praxis wechseln?


Wir klären zunächst den Umfang der gewünschten Zusammenarbeit sowie den aktuellen Stand Ihrer Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und steuerlichen Verpflichtungen.


Eine geordnete Übernahme setzt vollständige Buchführungs- und gegebenenfalls Lohnabrechnungsdaten sowie eine rechtzeitige Abstimmung mit dem bisherigen Steuerberater voraus.


Wenn Sie eine langfristige, digital organisierte Steuerberatung für Ihre Arztpraxis suchen, prüfen wir gerne gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit zu Ihrem Bedarf passt.


Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Bedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.



 
 
 
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